257 Mühlen Schon mit der Ersterwähnung Kirchsahrs um 948/964 wurde eine Mühle genannt. Sie erscheint allerdings nur in der sehr formelhaften Auflistung aller zu einem für die damalige Zeit typischen Hof gehörenden Einrichtungen. Dies sagt aber noch nichts über den tatsächlichen Betrieb aus. Das Recht, eine Mühle zu errichten, beanspruchte der König für sich allein. Auch Markt, Münze, Zoll standen nur dem König zu, ebenso die Nutzung von Bodenschätzen, Wegen, Straßen, Flüssen und Wäldern, einschließlich der Jagd und Fischerei. Nach ihrer lateinischen Bezeichnung iura regalia fasste man all diese königlichen Rechte unter der Bezeichnung Regalien zusammen. Der König gab diese Rechte im Verlauf des Mittelalters an den Hochadel, den hohen Klerus und an die großen klösterlichen Grundherren weiter. Diese übertrugen es ihrerseits wieder ihren Vasallen. Der Müller, der die Mühle tatsächlich betrieb, war nur Pächter und hatte neben der Pacht an den Erbauer und Eigentümer des Mühlengebäudes Abgaben an den Inhaber des Mühlenrechts zu leisten. Im Sahrbachtal war dies ursprünglich das Kloster Prüm, das dieses Recht bis zum Anfang des 12. Jahrhunderts behauptete und 1112 dem Stift Münstereifel schenkte. Das dortige Kapitel ließ sich das Recht 1171 vom damaligen Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg nochmals bestätigen.469 Der erste urkundliche Beleg stammt aus einer 1276 in Kirchsahr in Anwesenheit der gesamten Gemeinde ausgestellten Urkunde.470 Unter den geographischen Gegebenheiten wird es eine Wassermühle gewesen sein. Die Reihe der Zeugen nennt zum ersten Mal den Namen des Ortspfarrers (Werner) und mit den Ausstellern erscheinen mehr als 3 Jahrhunderte nach der Ersterwähnung Kirchsahrs auch wieder Bewohner des Ortes. In der Urkunde verzichteten Dietrich Scrikke und dessen Ehefrau Hedwig auf Ansprüche gegen das Kloster Himmerod. Hedwigs Schwester Odilia lebte als Begine in Kirchsahr. Sie gehörte damit einer der um 1200 im südlichen Brabant entstandenen und vor allem in den Niederlanden, Frankreich und Deutschland verbreiteten religiösen Frauengenossenschaften an. Deren Mitglieder legten im Unterschied zu den Nonnen der Frauenklöster kein Gelübde ab, lebten meist nur in kleinen Gruppen zusammen und widmeten sich vor allem der Mädchenerziehung und der Krankenpflege. Windmühle um 1275 Le Veil Rentier d’Audenarde (Kgl. Bibl. zu Brüssel, Nr. 1175) Wassermühle um 1275 Le Veil Rentier d’Audenarde (Kgl. Bibl. zu Brüssel, Nr. 1175)
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