288 und Herrschaftsrechte hatte der Adel nur behaupten können, weil ein schwacher Landesherr auf die Steuerbewilligung durch die Landstände angewiesen war. Allein das Sahrbachtal und seine unmittelbare Umgebung waren auf sechs Unterherrschaften verteilt. Burgsahr, Kirchsahr, Kreuzberg, Lind, Vischel und die Wensburg gehörten zwar alle zum Erzstift, für ihre Untertanen galt aber weder gleiches Recht oder gleiche Steuerpflicht, noch wurde ihnen uneingeschränkte persönliche Freiheit, Freizügigkeit und das Recht freier Religionsausübung zugestanden. So konnte das Stift Münstereifel noch wenige Jahre vor dem Zusammenbruch des alten Reiches den Versuch unternehmen, einem Untertanen in Kirchsahr eine Berufung vor den kurfürstlichen Gerichten vorzuenthalten. Jetzt waren die letzten Reste persönlicher Abhängigkeit aufgehoben und der bäuerliche Besitz in ein von grundherrlichen Diensten und Abgaben befreites Eigentum umgewandelt. Für alle Einwohner galt jetzt das gleiche Recht und Freizügigkeit. Die Gewährung von Gewerbefreiheit beflügelte die Anfänge der Industrialisierung, die Einführung eines einheitlichen Münz- und Maßsystems und die Aufhebung alter Zollgrenzen belebten den Handel. Neuordnung von Verwaltung und Rechtsprechung Schon 1797 hatte Frankreich damit begonnen, Verwaltung und Rechtsprechung in den neu gewonnenen Gebieten nach französischem Vorbild zu organisieren. Nach der in der Revolution entwickelten Verwaltungsorganisation wurden die eroberten Gebiete in die vier Departements Roer, Saar, Rhein und Mosel und Donnersberg gegliedert. Ihre Zentren waren Aachen, Trier, Koblenz und Mainz. Die südliche Westeifel wurde dem Departement der Wälder mit seinem Hauptort Luxemburg zugeschlagen. Das Sahrbachtal gehörte zu dem am 23. Januar 1798 gebildeten Rhein- MoselDepartement. Es reichte von Bonn bis Simmern, als östliche Grenze galt der Rhein, im Westen grenzte es an das Roer- und das Saar-Departement. Die vier rheinischen Departements um 1809 Grafik: F.-J. Verscharen, nach K. Müller, Köln von der französischen zur preußischen Herrschaft.
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