291 Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung traten zu Beginn des Jahres 1798 auf jeder Ebene staatlicher Verwaltung eigenständige Gerichte auf. Grundlage der Rechtsprechung bildete seit 1804 das Zivilrecht des Code Civil (Code Napoleon), das Handelsgesetzbuch (Code de Commerce) von 1808, das französische Strafgesetzbuch (Code Pénal) von 1811 und die entsprechenden Prozessrechte. Die unterste gerichtliche Ebene bildeten die Kantone. Hier waren Friedensrichter tätig, die seit dem 1. September 1802 von der Kantonversammlung aus zwei Kanndidaten gewählt und vom Kaiser ernannt wurden. Im Kanton Ahrweiler hatte Philipp Anton Delhaes (1752 – 1817) das Amt inne.517 Dem letzten Kurfürsten hatte er seit 1776 als Vizeamtmann und Kellner und zuletzt als Amtsverwalter des kurkölnischen Amtes Altenahr gedient. Nach dem Übergang der Rheinlande an Preußen blieb er Richter am königlich-preußischen Friedensgericht Ahrweiler. Der Friedensrichter, der in etwa mit dem heutigen Amtsrichter vergleichbar ist, arbeitete mit Unterstützung eines Gerichtsschreibers und eines Gerichtsboten. In Zivilsachen entschied der Friedensrichter bei einem Streitwert bis 100 Franc sowie über Ackerschäden, Besitz-, Miet- und Lohnklagen. Der erste Friedensrichter des Kantons Ahrweiler, Philipp Anton Delhaes, ist ein typisches Beispiel für die allem politischen Wandel zum Trotz fortbestehende personelle Kontinuität in den Verwaltungsämtern. Erzbischof, französischem Kaiser und preußischem König schienen die Fachkenntnisse einer unpolitischen Beamtenschaft für die Festigung der eigenen Machtstellung unverzichtbar. Auch der in den Jahren 1788 – 1794 als der letzte Stiftsschultheiß in Kirchsahr belegte Johann Peter Linden518 gehörten dem Personenkreis an, der seinen beruflichen Aufstieg ungeachtet der mehrfach wechselnden Herrschaftsverhältnisse fortsetzte. 1774 diente er als Schultheiß der jülischen Unterherrschaft Effelsberg519, 1807 – 1809 erscheint er als Maire von Brück. Seine guten Beziehungen zur neuen Obrigkeit waren ihm 1809 schließlich bei der Konzessionierung eines Bergwerks in der Gemarkung Geisbüsch bei Holzheim (Effelsberg) behilflich.520 Auch der ortsansässige Adel setzte, ungeachtet politischer Brüche, seinen beruflichen Werdegang in staatlichen Verwaltungsämtern fort. Graf Anton von Belderbusch (1758 – 1820), damals Eigentümer von Kreuzberg, war schon in früher Jugend in den kurkölnischen Staatsdienst eingetreten und hatte von 1779 – 1793 als Amtmann in Altenahr gedient. Seit 1805 war er Maire von Bonn, hatte anschließend als preußischer Bürgermeister gedient und wurde 1816 Landrat des Landkreises Bonn. Code Civil (1804)
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