292 Berufungen der Friedensgerichte gingen an die Tribunale erster Instanz, die in den Hauptorten der Arrondissements eingerichtet waren. Dem weiteren Berufungsweg dienten im gesamten französischen Reich 36 Appellationshöfe. Der am 13. Januar 1803 in Trier eröffnete Appellationshof war auch für das Rhein-Mosel-Departement zuständig. In Strafsachen urteilten die Friedensgerichte als Polizei-Gerichte bei Vergehen, die eine Geldstrafe von höchstens 15 Franc oder eine Haftstrafe von fünf Tagen nach sich zogen. Auf die Klage von Privatpersonen kamen auch Forstfrevel und Wortbeleidigungen zur Verhandlung. Eine Berufung war nicht vorgesehen; Urteile konnten aber vor dem kaiserlichen Kassationshof in Paris angefochten und dort aufgehoben (kassiert) werden. Als Zuchtpolizeigerichte wirkten die Tribunale der ersten Instanz als Strafgerichte bei Verbrechen, die keine Körper- oder entehrende Strafe nach sich zogen. Zu jedem dieser Gerichte gehörte eine Anklagekammer, in der acht, durch Los bestimmte Bürger unter Leitung eines aus den Richtern genommenen Direktors über die vom Vertreter des Generalprokurators beim Peinlichen Gerichtshof vorgetragene Anklage befanden und über die weitere Verfolgung oder die Aussetzung der Anklage entschieden. Ein Peinlicher Gerichtshof (cour de justice criminelle) bestand für jedes Departement und setzte sich aus Berufsrichtern (ein Präsident, zwei Richter, zwei Stellvertreter) und einem Gerichtsschreiber zusammen. Er urteilte über alle Kriminalsachen, die zuvor von den Anklagekammern für zulässig befunden worden waren. Ankläger war der Generalprokurator. Das Urteil fällten aus der Bürgerschaft gewählte Geschworene (Assisen), während die Richter das Strafmaß festlegten. Die Peinlichen Gerichtshöfe waren zugleich Berufungsinstanzen für die Zuchtpolizeigerichte. Verbrechen, die nach Meinung der Regierung die innere Sicherheit in besonderem Maße gefährdeten, kamen vor Peinliche Spezialgerichtshöfe. Sie urteilten über die von ausgebrochenen Sträflingen, Räuberbanden und Landstreichern verübten Verbrechen und ferner bei schwerem Diebstahl, Raub, Mord, Anwendung von Waffengewalt, Brandstiftung, Aufruhr und Falschmünzerei. In Koblenz wurde ein Peinlicher Spezialgerichtshof am 23. September 1802 eröffnet. Banden in der Eifel Die im 18. Jahrhundert zahlreich geführten Kriege hatten zur Verarmung breiter Schichten geführt. Viele Menschen hatten Haus und Hof verloren, fanden kein Einkommen mehr, waren sozial entwurzelt oder als Juden und Zigeuner allein schon wegen ihrer Herkunft gesellschaftlich ausgegrenzt. Oft blieb ihnen nur ein Leben auf der Straße. Ihren Lebensunterhalt versuchten sie mehr schlecht als recht mit ambulanten Dienstleistungen oder im Hausierhandel zu bestreiten. Der Schritt in die Illegalität und Kriminalität war nicht weit. Nicht selten schlossen sie sich Banden an, die sich vor dem Hintergrund der unübersichtlichen Hoheits- und Gerichtsverhältnisse und der instabilen politischen Verhältnissen des ausgehenden 18. Jahrhunderts unbehelligt betätigen konnten. Einer Verfolgung entzogen sie sich durch Ausweichen in ein benachbartes
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