293 Territorium. Einen ersten Höhepunkt hatte das Bandenwesen bereits nach dem Dreißigjährigen Krieg erlebt als neben Bettlern, herrenlosem Gesinde und verarmten Juden vor allem entlassene Söldner durch das Land zogen. Die Obrigkeit versuchte seither durch Gesetze und Verordnungen dieser Entwicklung zu begegnen. In Kurköln befassten sich seit dem Amtsantritt des Kurfürsten Clemens August (1723) bis zum Ende des Erzstiftes (1806) allein 53 solcher Polizeygesetze mit der Kontrolle und Disziplinierung der mobilen Randgruppen. Als Strafen waren Zwangsarbeit, Pranger, Brandmarkung und sogar die Todesstrafe vorgesehen. Auf dem Land sollte seit 1751 ein Husarenkorps mit 60 – 70 Reitern für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Im Gefolge des Siebenjährigen Krieges hatten sich erneut zahlreiche Banden mit einem hohen Anteil an Deserteuren formiert. In dieser Zeit bildeten sich auch die während der französischen Herrschaft bekannt geworden großen Banden. Die französischen Herren gingen in dem von ihnen territorial vereinheitlichten Rheinland jedoch wesentlich konsequenter gegen die Bandenkriminalität vor. Räuber hatten nur noch geringe Chancen in Gebiete auszuweichen, die nicht von Frankreich kontrolliert wurden. Bei der Übernahme der Rheinlande durch Preußen hatte das Bandenunwesen seine Bedeutung verloren.521 Ein Jahrtausend geht zu Ende Den tiefgreifendsten Einschnitt in die alte Gesellschaftsordnung haben sicherlich die Aufhebung der kirchlichen Institutionen und die Einziehung des Kirchenguts gebracht. Noch im Juli 1801 hatte Napoleon mit dem Vatikan ein Konkordat geschlossen und damit der religions- und kirchenfeindlichen Politik der Revolutionszeit ein vermeintliches Ende gesetzt. Die Kirche stand jetzt wieder unter dem Schutz des Staates, ihre alte Organisation mit ihrer aristrokratischen Spitze, ihrem reichen Besitz und den zahlreichen Klöstern und Stiften entstand aber nicht wieder. Vor allem war nicht mehr an einer Wiederherstellung der kirchlichen Territorien gedacht. Sie sollten nach einem 1802 zwischen Frankreich und Österreich vereinbarten Plan zur Abfindung der weltlichen Fürsten, denen im Verlaufe der Revolutionskriege Besitz verloren gegangen war, herangezogen werden. Am 25. Februar 1802 fasste ein Ausschuss des in Regensburg tagenden Reichstags (Reichsdeputation) einen entsprechenden Beschluss und legte ihn dem Reichstag in Form eines Abschlussberichts vor. Am 27. April 1803 trat er als Reichsdeputationshauptschluss in Kraft und kann als das letzte wichtige Gesetz des Heiligen Römischen Reiches gelten. Allerdings hatten Ende 1802 die meisten geistlichen Fürsten bereits auf ihre weltlichen Herrschaftsrechte verzichtet. Der Großteil der kirchlichen Güter kam in den Jahren 1803 und 1804 zum Verkauf. Einen Teil nahm Napoleon für die Ausstattung verdienter Beamter oder Offiziere in In der Nähe des Sahrbachtals machte Johann Müller aus Schönau bis 1799 die umliegenden Dörfer mit Überfällen, Körperverletzung, Viehdiebstahl und der Androhung von Brandstiftung unsicher. Schließlich ermordete er einen französischen Fuhrknecht. Am 18. November 1801 wurde Müller in Koblenz hingerichtet.
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