299 allmählich das Bewußtsein von einer nach Geschichte, Sprache und Kultur verwandten Region an Mittel- und Niederrhein. An der Spitze der Provinz stand der Oberpräsident, der bis 1883 zugleich der Regierungspräsident von Koblenz war. Gegenüber den anderen Regierungspräsidenten übte er Aufsicht und Kontrolle aus, war jedoch keine vorgesetzte Stelle der Regierungen oder Mittelinstanz zur preußischen Staatsregierung. Übergeordnete Befugnisse standen dem Oberpräsident nur in Kirchen- und Schulangelegenheiten, im Gesundheitswesen und im Kriegsfall zu. Die staatliche Verwaltung bündelte sich, auf die regionalen Bedürfnisse abgestimmt, in den Regierungen. Im Auftrag der Fachministerien regelten sie Fragen der Landeshoheit, gewährleisteten öffentliche Ordnung und Sicherheit, waren verantwortlich für die Einrichtung und den Betrieb öffentlicher Anstalten, führten Aufsicht über die Kommunen, das Gesundheitswesen, Handwerk, Gewerbe und Handel, verwalteten das Staatseinkommen, leiteten den Straßen- und Wegebau und unterstützten militärische Stellen. Die Bezirksregierungen bestanden nahezu unverändert bis 1999. Zum 1. Januar 2000 traten an ihre Stelle Einrichtungen, in denen die Aufgaben nach sachlichen Gesichtspunkten gebündelt wurden. Kommunalaufsicht und Schulaufsicht sowie die Aufgabenbereiche Sportförderung, Soziales, Jugend und Familie, Denkmalschutz, Landwirtschaft und Weinbau werden seither landesweit von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wahrgenommen. In den Grenzen des ehemaligen Regierungsbezirks Koblenz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit Sitz in Koblenz für Gewerbeaufsicht, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Raumordnung, Naturschutz und Bauwesen zuständig. Die Rheinprovinz 1830 Grafik: F.-J. Verscharen, nach Handbuch d. hist. Stätten, NRW.
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