301 Kreistag (Kreisversammlung) mussten 6 Rittergutsbesitzer angehören, 3 Vertreter wurden von den Städten Ahrweiler, Sinzig und Remagen entsandt, 7 kamen aus den Landgemeinden. Er tagte unter dem Vorsitz des Landrats, beriet die Verwaltung und entschied über die Umlage der Kreisabgaben. Die Kreisordnung schrieb die ständische Gliederung der Kreistage für sechs Jahrzehnte fest. Am 1. April 1888 trat eine neue Kreisordnung531 in Kraft. Grundbesitzer, Bürgermeistereien und die Städte bildeten jetzt je einen Wahlverband. Die Abgeordneten der Städte wurden aus den Stadträten gewählt, die Vertreter der Bürgermeistereien waren die Bürgermeister selbst oder Verwaltungsbeamte. Den Kreistagen wurden erweiterte Entscheidungsbefugnisse und das Recht zugestanden, einen Kandidaten zur Landratswahl vorzuschlagen. Im Kreisausschuss erhielt der Kreis zugleich ein Selbstverwaltungsorgan. Unter der Leitung des Landrats bereiteten sechs von der Kreisversammlung gewählte Mitglieder die Beschlüsse des Kreistags vor, waren im Auftrag des Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde in Gewerbeangelegenheiten tätig war und bildeten die unterste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Wahlgesetz für die Provinziallandtage und Kreistage vom 3. Dezember 1920 machte schließlich die direkte Wahl der Kreistagsmitglieder in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen möglich. Die Landräte ernannte das preußische Staatsministerium. Die Stellung der Kreise verbesserte sich durch das Recht, alle Aufgaben, denen sie überörtliche Bedeutung zumaßen, an sich zu ziehen. Die Nationalsozialisten besetzten nach dem 30. Januar 1933 die zentralen Positionen der Kreisverwaltung mit Parteimitgliedern der NSDAP. Der Kreistag wurde aufgelöst, seine Zuständigkeit ging am 17. Juli 1935 auf den Kreisausschuss über. Seit 1939 lagen alle Befugnisse beim Landrat. Unmittelbar nach Kriegsende unterstand das Kreisgebiet zunächst der amerikanischen, seit dem 18. Juli 1945 der französischen Besatzungsmacht. Da höhere Verwaltungsbehörden fehlten, nahm die Kreisverwaltung alle staatlichen Aufgaben im Auftrag der Militärregierung war. Demokratische Wahlen zum Kreistag waren wieder am 13. Oktober 1946 möglich. Die CDU errang 17, die SPD 3, die Liberalen und die KPD je einen Sitz. Die Landräte des Kreises Ahrweiler • Freiherr Franz Heinrich von Gruben, 1816 – 1820, geb. 26.9. 1774 in Bonn, gest. 4.2. 1848 in Koblenz • Freiherr Philipp von Hilgers, 1.8. 1820 – 1.5. 1821, geb. 9.5. 1785 Haus Horr/Kreis Grenbroich, gest. 10.2. 1851 in Neuwied • Carl von Gärtner, 1.5. 1822 – 4.12. 1840, geb. 18.3. 1794 in Marburg, gest. 4.12. 1840 in Ahrweiler • Peter Joseph Schraut, Oktober 1841 – November 1849, geb. 2.11. 1791 in Worms, gest. 18.1. 1854 in Bodendorf Carl von Gärtner H. Warnecke, in: Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 1995.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=