345 schließlich nicht einmal mehr die Schule beheizen und die Kosten für die Strom- und Wasserversorgung aufbringen. Das RWE sperrte schließlich die Leitungen. Ein Jahr später konnte auch die Gemeinde Kirchsahr ihre kurzfristigen Verpflichtungen bei der Landesbank in Düsseldorf nicht mehr erfüllen und erklärte ihren Beitritt zum Umschuldungsverband deutscher Gemeinden. Die Einrichtung der Reichsfinanzverwaltung übernahm die kurzfristig fälligen Schulden der Kommunen und wandelte sie in eine niedrig verzinsliche, langfristige Schuld um. Kirchsahr im III. Reich Führerprinzip statt Demokratie Das Gemeindearchiv enthält ein vom 1. Mai 1931 bis zum 15. Januar 1972 geführtes Protokollbuch des Gemeinderates.591 Es bietet damit über einen Zeitraum von vier Jahrzehnten Einblicke in die Tätigkeit der Gemeindevertretung und gibt Aufschluss über deren personelle Zusammensetzung während der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und der Zeit des demokratischen Neubeginns nach 1945. Bereits unmittelbar nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten ordnete Hermann Göring als kommissarischer preußischer Innenminister die Auflösung aller Gemeindevertretungen an. Neuwahlen wurden für den 12. März 1933 angesetzt. In Kirchsahr fand sich der neu gewählte Gemeinderat am 7. April zu seiner ersten Sitzung zusammen. Der Bürgermeister des Amtes Altenahr, Christian Schmidt (1923 – 1933), der bis dahin vereinzelt an den Sitzungen teilgenommen hatte, war zu dieser Zeit bereits aus seinem Amt gedrängt worden.592 In Kirchsahr trat an die Stelle des ehemaligen Gemeindevorstehers Fritz Halberg (Land- und Gastwirt)593 Josef Bungart (Bergmann, später Landwirt). Die Gemeinderäte Martin Schäfer (Landwirt), Adam Löhndorf (Landwirt) und Heinrich Plag (Bergmann) wurden durch Jakob Nolden (Landwirt und Rentner), Peter Pitzen (Rentner), Franz Hupperich (Land- und Gastwirt) und Anton Ginsterblum (Landwirt) ersetzt. Wiedergewählt wurden Peter Lückenbach (Landwirt und Jagdaufseher) und Anton Weber (Bergmann). Zu Beratungen wurden sie schon jetzt immer seltener einberufen. Am 1. Januar 1934 trat das „Preußische Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933“ für alle Stadt- und Landgemeinden in Kraft. Den tiefsten Einschnitt brachte es mit der Abschaffung aller demokratischen Wahlen. In Abstimmung mit dem Amtsbürgermeister Christian Schmidt B. Raussen, Erinnerung an den Beginn der NS-Zeit in Altenahr 2000.
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