346 Gauleiter ernannte seither der Innenminister die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, der Regierungspräsident die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und der Landrat die Leiter der Landgemeinden. Sie führten seither die Amtsbezeichnung Gemeindeschulze. Die Berufung erfolgte auf zwölf Jahre. Beigeordnete unterstützten die Bürgermeister der Städte, in den Landgemeinden wurden sie als Gemeindeschöffen berufen. Die gewählten Stadt- und Gemeinderäte wurden aufgelöst. Stattdessen berief der Regierungspräsident auf Vorschlag des Gauleiters für die Städte Ratsherren, der Landrat für die Landgemeinden Gemeindeälteste. Grundsätzlich waren der oberste örtliche Leiter der NSDAP und die rangältesten Führer der SA und SS zu berufen, die Amtszeit der übrigen Mitglieder betrug sechs Jahre. Am 6. Februar 1934 trat der nach dem neuen Gesetz gebildete Gemeinderat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Gemeindeschulze wurde Josef Bungart, Gemeindeschöffe Franz Hupperich. Jakob Nolden, Peter Pitzen und Anton Weber wurden Gemeindeälteste. Am 28. Mai 1934 verabschiedete der Gemeinderat eine Ortssatzung, die seine weitere Arbeit regelte. Der Gemeindeschulze erhielt jetzt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 6,22 (seit April 6,33) Reichsmark. Sie entsprach etwa dem durchschnittlichen Schichtlohn eines Bergmanns. Die Zahl der Gemeindeältesten wurde auf vier festgelegt. Nach dem Protokollbuch des Kirchsahrer Gemeinderates wurden die neuen Amtsbezeichnungen nur bis 1935 gebraucht, dann kehrte man wieder zu den alten Titeln zurück. Die Beratungen unter dem Vorsitz des Bürgermeisters beschränkten sich in der Regel auf die Entgegennahme von Weisungen. Abstimmungen waren nicht vorgesehen. Abweichende Meinungen fanden ihren Niederschlag höchstens in den selten gewordenen Niederschriften. Bis 1938 nahm auch der nationalsozialistische Amtsbürgermeister von Altenahr, Erich Kobs, vereinzelt an den Sitzungen des Gemeinderates teil. Kobs hatte das Amt 1934 von dem zum Bürgermeister von Ahrweiler ernannten Nationalsozialisten Wilhelm Eiden übernommen. Kobs wurde 1934 zudem Amtsbürgermeister von Brück. Zwei Jahre später wurden beide Ämter zusammengelegt.594 Die von den Nationalsozialisten angestrebte reichseinheitliche Reglung trat am 1. April 1935 mit der „Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935“595 in Kraft. Sie ersetzte die bis dahin in Deutschland geltenden 41 Gemeindeordnungen. Auf der kommunalen Ebene galt jetzt überall das „Führerprinzip“, das die Verwaltung allein auf die Staatsführung und die NSDAP verpflichtete (§ 1). Bürgermeister (auch: Gemeindeleiter) und Beigeordnete wurden von Partei und Staat in ihr Amt berufen. Ein Beauftragter der NSDAP war an allen Beratungen zu beteiligen. Auf seinen Vorschlag besetzte die Aufsichtsbehörde die Ämter. Auch jetzt gab es keine Wahlen und keine Abstimmungen im Gemeinderat. Die Beratungen der Gemeindeältesten mündeten allein in eine Entschließung des Bürgermeisters. Zum Gemeindeältesten konnte jeder Bürger ernannt werden, der mindestens seit 20 Jahren ein Ehrenamt innehatte. In Kirchsahr unterzeichnete der Gemeindeschulze bereits seit dem 6. Februar 1934 allein die von ihm nach Anhörung der Gemeindeältesten festgestellten Beschlüsse. Die am 27. Juli 1935 beschlossene Hauptsatzung sah jetzt für Kirchsahr neben dem Bürgermeister, zwei
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