356 Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz602 Grundlage für eine demokratische Selbstverwaltung der Gemeinden, die zugleich die sehr unterschiedlichen Rechtstraditionen in den einzelnen Landesteilen vereinheitlichte, schuf das Selbstverwaltungsgesetz für Rheinland-Pfalz vom 27. September 1948. Teil A enthielt die Gemeindeordnung, die heute in der Fassung vom 31. Januar 1994 mit einer letzten Änderung vom 20. Oktober 2010 gilt.603 Sie versteht die Gemeinden als Grundlage und Glied des demokratischen Staates (§ 1), die in eigener Verantwortung Träger der gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung sind. Die Bürger der Gemeinde wählen in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl zum einen den Bürgermeister (§ 53) und zum anderen den Gemeinderat (§ 29). In Gemeinden bis zu 300 Einwohnern werden heute sechs Gemeinderäte auf fünf Jahre gewählt. Gemeinden mit mehr als 300 bis 500 Einwohner wählen acht Mitbürger in den Rat. Für Gemeinden mit 501 bis 1.000 Einwohnern steigt ihre Zahl auf zwölf (§ 29). Sie beraten und beschließen unter dem Vorsitz des Bürgermeisters (§ 32). Kirchsahr hatte am 20. Februar 2020 362 Einwohner (Kirchsahr 146, Binzenbach 119, Burgsahr 25, Hürnig 6, Winnen 66)604 Der Ortsgemeinderat von Kirchsahr hat folglich 8 Mitglieder. Der ebenfalls stimmberechtigte Ortsbürgermeister stellt sicher, dass es bei Abstimmungen nicht zu Stimmengleichheit kommen kann. Hat kein Bürger für die Bürgermeisterwahl kandidiert, wählt der Gemeinderat den Bürgermeister aus seinen Reihen. Für ihn rückt ein Bürger in den Gemeinderat nach. Dem Bürgermeister stehen zwei vom Gemeinderat aus seinen Reihen gewählte Beigeordnete zur Seite (§ 50). Neben diesem Wahlrecht bietet die Gemeindeordnung drei Formen der direkten Beteiligung. Es sind die Einwohnerversammlung (§ 16), das Recht, mit einem Einwohnerantrag die Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten der örtlichen Selbstverwaltung zu erwirken (§ 17), und der Bürgerentscheid. Mit ihm steht den Wahlberechtigten selbst das Recht zu, über wichtige Angelegenheit (z. B. die Errichtung oder Aufhebung öffentlicher Einrichtungen, Änderung des Gemeindegebiets) zu entscheiden (§ 17 a). Der Gemeinderat/Stadtrat und der Bürgermeister (in den kreisfreien Seit dem 31. August 1984 führt die Ortsgemeinde Kirchsahr ein eigenes Wappen. Das blaue Band symbolisiert den Sahrbach. Das schwarze Vortragekreuz mit Doppelbalken verweist auf die Zeit, in der Kirchsahr zum Stift Münstereifel und zum Kurfürstentum Köln gehörte. Die Krümme des Bischofsstabs steht als Hinweis auf den Ortspatron von Kirchsahr, St. Martin. Grafik: Gemeinde Kirchsahr
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