357 und in den großen kreisangehörigen Städten der Oberbürgermeister) verwalten die Gemeinde (§ 28). Die Verbandsgemeinde Die Gemeinden gelten in Rheinland-Pfalz als kleinste Einheiten der demokratisch verfassten Gesellschaft. Sie sind rechtlich selbständig und wählen eine Gemeindevertretung und einen Bürgermeister. Über eine eigene Verwaltung verfügen sie aber nur selten. Zu diesem Zweck wurden schon 1945 benachbarte Gemeinden des gleichen Landkreises zur besseren Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu Gebietskörperschaften zusammengefasst. Die Besatzungsmächte ließen 1945 zunächst die preußische Amtsverfassung aus der Zeit vor 1933 wiederaufleben. Seit 1948 galt eine weiterhin an die Verhältnisse vor 1933 anknüpfende „Amtsordnung“. Eine landesweite Vereinheitlichung, wie 1948 bei den Gemeinden, entwickelte sich aber erst im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform der 60er-Jahre. Sie mündete in die „Verbandsgemeindeordnung“ vom 1. Oktober 1968, deren Bestimmungen seit 1974 als §§ 64 – 73 Teil der Gemeindeordnung vom 12. Dezember 1973 fortbestehen. Mit der Neuordnung von 1968 wurde das Amt Altenahr mit den Ortsgemeinden Ahrbrück, Altenahr, Berg, Dernau, Heckenbach, Hönningen, Kesseling, Kirchsahr, Liers, Lind, Mayschoß, Obliers, Plittersdorf, Rech und Staffel zur gleichnamigen Verbandsgemeinde. Durch den Zusammenschluss von Obliers und Plittersdorf mit Lind, Liers mit Hönningen sowie Staffel mit Kesseling reduzierte sich die Zahl der Ortsgemeinden in den folgenden Jahren. Eine Erweiterung des Gebiets brachte 1974 die Zuordnung der bis dahin zum Amt Ringen gehörigen Ortsgemeinde Kalenborn. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll die Ortsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen und weiter für Bau und Unterhaltung von Schulen, zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, überörtlichen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Altenpflege sorgen. Sie stellt ferner die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sicher, leistet die Flächennutzungsplanung, sorgt für den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung und ist für Brandschutz und technische Hilfe verantwortlich. Die Freiwillige Feuerwehr von Kirchsahr besteht seit 1960. 1997 konnte sie ihr neues Feuerwehrhaus in Binzenbach in Betrieb nehmen.605 Wappen der Verbandsgemeinde Altenahr: Der Adler geht auf die Grafen von Are zurück, das Kreuz verweist auf das Erzstift Köln. Das Wappen unterscheidet sich von dem der Ortsgemeinde Altenahr nur durch die Schildborderweiterung. Grafik: Verbandsgemeinde Altenahr
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