358 Unter Leitung eines hauptamtlichen Bürgermeisters führt die Verbandsgemeindeverwaltung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und in deren Auftrag (Gemeindeordnung § 68). Sie verwaltet die gemeindlichen Abgaben, besorgt das Rechnungs- und Haushaltswesen, erfüllt die Vollstreckungsgeschäfte und vertritt die Ortsgemeinden in gerichtlichen Verfahren. Sie ist dabei an die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden. Der Begriff Ortsgemeinde soll die starke Stellung und die Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden gegenüber der bloßen Verwaltungsgemeinschaft der Verbandsgemeinde unterstreichen. Die Verbandsgemeindeverwaltung berät und unterstützt die Ortsgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Zu diesem Zweck sollen einerseits der Bürgermeister der Verbandsgemeindeverwaltung an den Sitzungen der Ortsgemeinderäte und andererseits die Ortsbürgermeister an den Sitzungen der Ausschüsse des Verbandsgemeinderats, in denen Belange ihrer Ortsgemeinden berührt werden, mit beratender Stimme teilnehmen (Gemeindeordnung § 69). Der Verbandsgemeinderat ist die gewählte Gemeindevertretung der Verbandsgemeinde. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist Altenahr. Die Bürgermeister und Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr Hermann Heiser (1975 – Juni 1995), geb. in Zell an der Mosel Achim Haag (Juli 1995 – 30. Juni 2019), geb. 26.5. 1955 in Aachen Cornelia Weigand (1. Juli 2019 - ), geb. 1971 auf Sylt
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