378 Historische Fachbegriffe An dieser Stelle werden im Text auftretende historische Fachbegriffe noch einmal kurz erläutert. Münzen, Maße und Gewichte sind im vorausgehenden Abschnitt behandelt. Abt (von spätlat. abbas = Vater) Vorsteher eines Klosters Die Leiter der Prümer Filialklöster (z. B. Münstereifel) nannten sich nicht Abt, sondern Probst. Albe weißes, knöchellanges, liturgisches Grundgewand Allod (aus fränk. al = ganz und od = Gut, Vermögen) erbliches, frei verfügbares Eigentum Alter Mann abgebauter, mit Abraum gefüllter oder zu Bruch gegangener Schacht oder Stollen Ampel (von lat. ampulla = kleine Flasche, Ölgefäß) ewiges Licht Amtmann Aus dem landsässigen Adel ausgewählter landesherrlicher Beamter an der Spitze eines Amts, der als Burgkommandant mit militärischer Befehlsgewalt ausgestattet war, innerhalb des Amtes die landesherrliche Verwaltung leitete und dort die hohe und niedere Gerichtsbarkeit im Auftrag des Landesherrn ausübte. Seit 1927 Amtsbezeichnung der Bürgermeister der Bürgermeistereien, die als die unmittelbaren Vorgänger der heutigen Verbandgemeinden gelten können. Antependium (von lat. ante = vor und pendere = hängen) reich verzierter und bestickter Vorhang aus Stoff vor oder an den Seiten des Altarunterbaus Archidiakon/ Archidiakonat bischöfliche Stellvertretung, in dem sich mit dem Zuwachs weltlicher Herrschaft die Aufgaben der Bischöfe im Bereich Visitation, Vermögensverwaltung, v.a. aber in der geistlichen Gerichtsbarkeit konzentrierten. Der Archidiakon gehörte meist dem Domstift an und konnte, gestützt auf die Rivalität des Bischof mit dem Domkapitel, bis zum 13. Jahrhundert ein hohes Maß an Selbständigkeit gegenüber dem Bischof als dem eigentlichen geistlichen und weltlichen Herrn erringen. Seither begannen die Bischöfe auf Konzilen und Synoden, die Macht der Archidiakone immer stärker einzuschränken. Das Konzil von Trient brachte schließlich das kirchliche Prozeßwesen, insbesondere die Ehe- und Strafgerichtsbarkeit wieder in die Hand des Bischofs und brachte die Visitationen wieder unter dessen Kontrolle. Die Verwaltung leitete jetzt der Generalvikar, für die Rechtsprechung war das jüngere Amt des Offizials zuständig. Am Ende dieses Prozesses beschränkte sich die Bedeutung des Amts seit dem 18. Jahrhundert auf die eines dem Dechanten vergleichbaren Vorstehers eines Kirchensprengels.
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