386 Lachter Im Bergbau übliches Längenmaß. In Preußen entsprach ein Lachter 80 Zoll = 2,092 m. Lehen in einem gegenseitigen Treueverhältnis auf Lebenszeit verliehenes geistliches oder weltliches Gut oder nutzbare Rechte gegen persönliche, v.a. militärische Leistungen und Hofdienste zugunsten des Lehnsherren. Leibeigenschaft Im Mittelalter und der frühen Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen, der zu Frondiensten verpflichtet, darüber hinaus an den Hof des Leibherrn gebunden war, seiner Gerichtsbarkeit unterstand und Heiratsbeschränkungen unterlag. Mairie In der Zeit der französischen Herrschaft im Rheinland (1798 – 1814) die unterste Verwaltungseinheit (Bürgermeisterei). An ihrer Spitze stand ein Bürgermeister (Maire). Das Amt wurde als unbesoldetes Ehrenamt vergeben und blieb somit den Angehörigen des Großbürgertums vorbehalten. Der Maire leitete die Gemeindeverwaltung und die Ortspolizei, führte die Aushebungslisten und Steuerrollen und seit 1798 die Zivilstandregister. Manse vgl. Hufe Marschall im Mittelalter das für die Aufsicht über die landesherrlichen Pferdeställe und die Reiseorganisation zuständige Hofamt Meier ursprünglich der Verwalter eines herrschaftlichen Hofes (Fronhof). Seit dem 12. Jahrhundert wurden solche Herrenhöfe in zeitlich begrenzter Pacht, später als vererbbarer Besitz vergeben. Innerhalb der dörflichen Gesellschaft nahmen die Meier stets eine herausragende Stellung ein. Wo sich ein Fronhof zu einem Dorf entwickelte, wurde der Meier zum Dorfvorsteher. Ministeriale Schon in fränkischer Zeit waren Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienste gegen Sicherung des Lebensunterhalts an Unfreie übertragen worden. Später erhielten diese Ministerialen genannten Dienstleute für die Zeit ihrer Amtstätigkeit Dienstgüter verliehen. Im Gegensatz zu den echten Lehen waren die Ministerialen aber nicht durch einen Eid an ihren Herren gebunden und durften die überlassenen Güter nicht weiter verleihen. Nach den Karolingern bildete auch der Hochadel solche Dienstmannschaften, auf die er sich bei der Wahrnehmung seiner Herrschaftsrechte stützen konnte. Die wirtschaftliche Stärkung, die Bedeutung ihrer Leistungen und die Annahme der ritterlichen Lebensweise hoben ihr Ansehen. Im 12. Jahrhundert traten Freie und verarmte Edelleute unter Vorbehalt ihrer Freiheit in den Stand der Ministerialität. Die Grenze zwischen ihr und den freien Rittern wurde fließend, das Dienstgut wurde zum echten Lehen. Das Idealbild ritterlicher Tugend wurde zum gemeinsamen Merkmal, das die unterschiedliche soziale Herkunft überdeckte. Seit dem 13. Jahr-
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