Enges Tal und weite Welt

391 Schmelzerz Erze geringerer Reinheit, die vor der Verwendung als Glasur erst aufbereitet werden mussten. Schöffe im Mittelalter ehrenamtlicher, vom Grafen – später vom Inhaber der Gerichtsgewalt – eingesetzter Laienrichter; bis 1845 Ortsvorsteher der Landgemeinden Schöffenrat bis 1845 Gremium der Schöffen der Landgemeinden und der Bürgermeister der kleineren Städte unter dem Vorsitz der Bürgermeister der Bürgermeistereien Scholaster Leiter der Stiftsschule zur Ausbildung des Klerikernachwuchses Schultheiß mit der örtlichen Verwaltung und dem Vorsitz des örtlichen Gerichts betrauter Unterbeamter der weltlichen oder geistlichen Gewalt Sekundogenitur die in fürstlichen Häusern dem Zweitgeborenen zustehende Erb- oder Vermögensfolge sowie deren Anwartschaft auf bestimmte Herrschafts- und Amtsstellungen Sendgericht Sonderform der kirchlichen Gerichtsbarkeit zur Überwachung der kirchlichen Disziplin Sohle die unterste Begrenzungsfläche eines (meist horizontal) vorgetriebenen Grubenbaus Stift Gemeinschaft von Klerikern, die zwar nicht in klösterlicher Gemeinschaft lebten, aber gemeinsam den Gottesdienst in einer Stifts- oder Kollegiatskirche verrichteten. Nach dem dort geübten Brauch, Abschnitte (Kapitel) der Heiligen Schrift zu verlesen, nannte sich die Gemeinschaft Kapitel. Das nach kirchlichen Regeln (canones) organisierte Leben innerhalb eines Stifts führte zur Bezeichnung Kanoniker für dessen Angehörige. Andere Bezeichnungen waren Kapitulare, Stiftsherren oder nach dem ihnen allein vorbehaltenen Platz im Chor ihrer Stiftskirche Chorherren. Ihren Unterhalt zogen sie aus einer Vermögensmasse (Stiftung). Diese konnte in Pfründen (Präbenden) aufgeteilt sein. An der Spitze eines Stifts stand für die Vertretung nach außen der Präpositus (Propst), die inneren Angelegenheiten leitete der Dekan (Dechant). Weitere Stiftsämter hatten der Thesaurus (verantwortlich für die Kirchengebäude), der Scholaster (Leiter der Stiftsschule zur Ausbildung des Klerikernachwuchses), der Kantor (verantwortlich für die Gestaltung der Liturgie) und der Kellner (verantwortlich für die Vermögensverwaltung) inne. Stolgebühren Gebühren, die einem Pfarer für bestimmte Amtshandlungen, bei denen er die Stola trägt, zustehen. Stollen bergmännischer horizontaler Grubenbau mit Tagesöffnung

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