Enges Tal und weite Welt

57 Das Kloster Prüm als Grundherr im Sahrbachtal Der Vertrag von 948/964 ist der älteste schriftliche Beleg für Kirchsahr, das mit der Ersterwähnung genannte Effelsberg ist aber bereits für das Jahr 893 belegt. Ein Jahr zuvor hatten sich die Normannen nach jahrzehntelangen Raubzügen aus dem Rheinland zurückgezogen. Zurückgeblieben war nicht nur ein zerstörtes Land, vielerorts waren Verkehrs- und Handelsverbindungen unterbrochen und alte Rechtsbeziehungen in Vergessenheit geraten. Prüm hatten die Wikingerüberfälle 882 und 892 besonders hart getroffen. Nicht allein der Besitz des Klosters hatte Schaden genommen, es war zudem über ein Jahrzehnt unmöglich geworden, die Abgaben von den weit verstreut gelegenen Höfen zu erheben oder die Dienste der dortigen Bauern in Anspruch zu nehmen. Viele Bauern der Prümer Grundherrschaft werden die unsichere Lage auch genutzt und dem Kloster die Abgaben und Dienste vorenthalten haben. Nachdem die Straßen wieder sicher geworden waren, entsandte Abt Regino von Prüm daher Kommissionen zu den Gütern, um die alten Ansprüche zu ermitteln und festzuhalten. Der klösterliche Grundbesitz umfasste zu dieser Zeit etwa 50.000 Morgen Land. Er lag in einem Gebiet, dessen Kern die Eifel und der Köln-Bonner Raum bildeten, sich sonst aber im Norden bis in das Münsterland und nach Arnheim erstreckte und im Süden bis zur Mündung des Neckar reichte. Im Westen lagen Güter bei Metz und an der Maas und östlich bei Frankfurt. Fernbesitz war in der Betragne und an der Rhone zu finden.50 Nahezu alle großen Klöster verfügten über solchen Streubesitz. Den Überblick darüber behielten sie mit der Anlage von Besitz- und Einkünfteverzeichnissen (Urbare). Auch die 893 von den Mönchen zusammengetragenen Informationen wurden in Prüm zu einem Urbar zusammengefasst und als altes Buch (liber vetus) verwahrt. Für viele Orte der Ahrregion ist das Prümer Urbar damit zum Beleg ihrer ersten urkundlichen Erwähnung geworden. Das Buch ist allerdings nicht im Original überliefert, sondern in Form einer Abschrift, die der ehemalige Prümer Abt Caesarius von Millendonk (1212 – 1215) nach seinem Rückzug in das Kloster Heisterbach im Jahre 1222 angefertigt hat. Der Text entspricht weitgehend dem des Jahres 893, nur die Ortsnamen sind der zu Anfang des 13. Jahrhunderts üblichen Schreibweise angeglichen. An den Seitenrändern oder zwischen den Zeilen hat der Verfasser die Abschrift mit Erläuterungen schon damals veralteter Begriffe, Hinweisen Seite des Prümer Urbars mit den Einträgen zu den Fronhöfen in Hospelt (Honespolt) und Effelsberg (Effelesbure). Am rechten Rand stehen die Erläuterungen des Caesarius von Millendonk. I. Schwab, Das Prümer Urbar.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=