59 (Novum Monasterium) berichtet55, das in Urkunden aus den Jahren 1079/108356 und 110557 erstmals den später namengebenden Zusatz in Eiflia bzw. in Eifla führt. Schon um die Mitte des 10. Jahrhunderts muss das neu gegründete Kloster in ein Stift umgewandelt worden sein.58 Ein sicherer Beleg stammt allerdings erst von 1155.59 Im Gegensatz zu den durch ein Gelübde gebundenen, nach strenger Regel in räumlicher Geschlossenheit lebenden Mönchen eines Klosters bildete ein Stift eine Gemeinschaft von Klerikern, die nicht in klösterlicher Gemeinschaft lebten, aber gemeinsam den Gottesdienst in einer Stifts- oder Kollegiatskirche verrichteten. Nach dem dort geübten Brauch, Abschnitte (Kapitel) der Heiligen Schrift zu verlesen, nannte sich die Gemeinschaft Kapitel. Auch an den bischöflichen Domkirchen bestanden solche Kapitel, deren Angehörige im Spätmittelalter immer größeren Anteil an der bischöflichen Regierung erhielten. Das Gebiet, in dem ein Bischof weltliche Herrschaft ausübte, wurde deshalb oft Domstift genannt. Im Fall des Erzbistums Köln wurde dafür der Begriff Erzstift gebräuchlich. Dem Kölner Domkapitel gehörten 24 Domkapitulare an, weitere 20 (später 24) Domizellare waren Anwärter auf freiwerdende Stellen. Gemeinsam nahmen sie als Domherren an den Beratungen des Domkapitels und leiteten die Verwaltung der Kapitelämter. 16 Domkapitulare mussten dem meist landfremden Hochadel angehören (Domgrafen), wobei dem Papst und dem Kaiser je ein Kanonikat vorbehalten blieb. Zu Anfang des 13. Jahrhunderts wurden acht Priesterkanonikate (Priesterherren) eingerichtet und meist an juristisch gebildete, oft aus dem Bürgertum stammende Priester vergeben. Anders als die Domgrafen, die ihren Einfluss kaum über die Bischofswahl hinaus wahrnahmen, waren die Priesterherren vor Ort anwesend und nahmen hier die wichtigsten Kapitelämter wahr. Sie sollten damit in den folgenden Jahrhunderten die Politik des Domkapitels prägen. Gegen 1450 hatte sich die endgültige Verfassung des Domkapitels herausgebildet. Das nach kirchlichen Regeln (canones) organisierte Leben innerhalb eines Stifts führte zur Bezeichnung Kanoniker für dessen Angehörige. Andere Bezeichnungen waren Kapitulare, Stiftsherren oder nach dem ihnen allein vorbehaltenen Platz im Chor ihrer Stiftskirche Chorherren. An der Spitze eines Stifts stand für die Vertretung nach außen der Propst (Präpositus), die inneren Angelegenheiten leitete der Dechant (Dekan). Die Pröpste stammten meist aus den Familien des rheinischen Adels.Unter den Amtsinhabern finden sich die Namen Hochstaden (1182), Tomberg (1291 – 1312), von Vianden (1330 – 1339), von Blankenheim (1356), von Hengebach (1396) und Quadt zu Wickeradt (1476 – 1526). Seit dem 15. Jahrhundert wurden sie vom Herzog von Jülich ernannt. Bei der Wahl des Dekans durch das Kapitel stand ihm das Vorschlagsrecht (Präsentation) zu. Der Dekan nahm innerhalb des Kapitels ursprünglich den zweiten Rang nach dem Propst ein, kann aber seit dem Ende des 13. Jahrhunderts als eigentlicher Leiter des Stifts angesehen werden.60 Der Inhaber des Amts war zugleich Dechant des Eifeldekanats. Ihren Unterhalt bezogen die Angehörigen eines Kapitels aus einer gestifteten Vermögensmasse (Stiftung). Diese konnte in sogenannte Pfründen
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