63 tisch mit Houverath. Mit seinem deutschen Namen erscheint der Ort erstmals in einer Urkunde aus dem Jahre 119070, in der der Abt von Prüm das Nonnenkloster Niederprüm stiftet und es unter anderem mit „dem Dörfchen, das Houverath genannt wird“ (villulam, que Houerode appellatur) ausstattet. Zwischen 1393 und 1405 wird in Urkunden allerdings noch zwischen Sarne (Obersahr) und Houverath unterschieden. Der vermeintliche Widerspruch löst sich auf, wenn man die Lage der alten Pfarrkirche in deutlicher Entfernung vom heutigen Ortskern betrachtet. Die bäuerliche Siedlung Houverath und der Sitz des Pfarrers (Obersahr) waren um 1308 noch zwei eigenständige Siedlungen, die erst seit Anfang des 15. Jahrhunderts, zunächst noch unter wechselndem Namen, zu einem Dorf zusammenwuchsen.71 Der Name Sarne, Saar oder Sahr blieb bis zum Ende des 17. Jahrhunderts Bezeichnung für das gesamte Sahrbachtal. Erst seit dem frühen 18. Jahrhundert setzte sich allmählich für den Sitz des Pfarrers der Name Kirchsahr durch72, aber selbst 1794 wird Kirchsahr nur als Sahr bezeichnet.73 Der alte Name Untersahr für Kirchsahr klingt noch in der Flurbezeichnung „Nedersarn“ in einer Grenzbeschreibung der Stiftswälder von 1576 nach.74 Hubert Lomessen (1576 – 1606) hatte sie als Dekan des Stifts Münstereifel in Auftrag gegeben.75 Der Name „Nider Sahr“ taucht noch einmal 1694 in den Stiftsakten auf.76 1672 ließ das Stift die Grenzen seines Grundbesites erneut überprüfen.77 Beide Grenzbeschreibungen nennen ein Klein-Sahr (Mindersarn/ Minder Sahr), das im oberen Teil an das Seligental (Sellingen Dahl) grenzte. Es kann sich hier nur um das Tal des Effelsberger Bachs gehandelt haben. Hier sind noch heute die Flurnamen „Auf Münnensahr“ und „Münnensahrer Lüh“ anzutreffen. Die mittelalterliche Grundherrschaft Land gegen Dienste Die Übertragung der Güter in Kirchsahr und Effelsberg erfolgte 948/964 mit allem Zubehör. Nach damaligem Verständnis umfasste dies bebautes und unbebautes Land, Wiesen, Weiden, Weingärten, Wälder, stehende und fließende Gewässer. Auflistungen dieser Art sind eine in mittelalterlichen Urkunden gebräuchliche Formel. Solche Pertinenzien waren weniger als exakte Beschreibung der örtlichen Verhältnisse gedacht, sondern dienten der umfassenden Sicherung aller bestehenden und später erwachsenden Ansprüche. So fehlen für Effelsberg die selbstverständlich zu jedem Hof gehörenden Äcker. Andererseits wird nur für das Gut in Kirchsahr eine Mühle aufgezählt, während allein für Effelsberg Weingärten genannt sind. Noch für das Jahr 1277 ist der Weinanbau für Effelsberg belegt.78 Hier dürfte die Aufzählung durchaus den geographischen und klimatischen Gegebenheiten der Zeit entsprochen und den damaligen Zustand der beiden Güter recht genau wiedergegeben haben. Mehrere Höfe im Besitz eines Grundherrn bildeten zusammen mit einem Herrenhof, bei dem die Abgaben zu entrichten und für den die Frondienste (mittelhochdeutsch
RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=