64 von vrône- = Herren-) zu leisten waren, einen Fronhofsverband.79 Eine andere Bezeichnung dafür ist Villikation. Die Organisation und rechtliche Ausgestaltung dieser Wirtschaftsform (Fronhofs- oder Villikationsverfassung) hatte sich seit der Karolingerzeit entwickelt und die ältere, von haus- und leibherrlicher Abhängigkeit geprägte Form der Grundherrschaft weitgehend abgelöst. Der stark ausgedehnte Ackerbau mit seiner saisonal ungleichen Verteilung der landwirtschaftlichen Arbeiten machte es rentabler, die auf dem Hof dauerhaft ansässigen Hörigen und deren Familien auf kleine, für den Lebensunterhalt gerade ausreichende Ackerstellen zu setzen und die Arbeitskraft nur noch bei Bedarf abzurufen.80 Auf den Herrenhöfen verblieb eine geringe Zahl von Knechten und Mägden. Im Gegensatz zu den grundhörigen Bauern blieben sie unfreie, weitgehend vom Willen des Herrn abhängige Leibeigene. Landwirtschaft im Mittelalter Die lateinischen Urkunden des Mittelalters nennen die zu einem Fronhofverband gehörenden Höfe mansus. In späterer Zeit ist der Begriff Manse oder Hufe gebräuchlich. Er bezeichnet eine bäuerliche Betriebseinheit, zu der die dort wirtschaftenden Menschen, die Wohn- und Wirtschaftsgebäude und die landwirtschaftschaftlich genutzten Flächen zählten. Die Größe solcher Höfe konnte je nach Bodenqualität und Nutzungsart erheblich schwanken und vom Kleinstbetrieb mit weniger als einem Morgen Anbaufläche (bes. im Weinbau) bis zum Großbetrieb mit 30 – 70 Morgen Land reichen. Die Zahl der auf einer Manse lebenden Personen wird auf fünf bis sechs geschätzt. Zu einem Hof gehörten etwa zwei bis vier Kühe oder Ochsen, etwa zehn Schafe oder Schweine und eine nicht bestimmbare Zahl von Hühnern. Nur jeder zweite Mansenbauer wird ein Pferd besessen haben.81 Meist wurde Roggen und Hafer angebaut. Der damals überwiegend mit Eichen und Buchen bewachsene Wald diente neben der Gewinnung von Bau- und Brennholz vor allem der Schweinemast. Der Besitz des Ehepaares dürfte zu den größeren Höfen am Ort gehört haben, sein tatsächlicher Umfang lässt sich aber nur schwer abschätzen. Die in der Urkunde von 948/964 für Effelsberg benutzte Bezeichnung „locus“ kann Gebiet, Gau, Ort, Platz, Stelle oder (Land)- Gut bedeuten. Arnulf wird aber kaum alle hier Schweine (um 1470) W. Abel, XI, 2 Vieh Heidelberger Handschrift des Sachsenspiegels (um 1216 – 1220), Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 164, Bl. 009r.
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