69 Oktober: Ein Sämann wirft mit weit ausholender Bewegung die Wintersaat auf das Feld. Ein Vogel und ein Schwein (?) machen sich bereits über die Saat her. November: Ein Hirte bewacht seine Herde. Die Tiere sehen aus wie kleine Esel oder Rinder, wahrscheinlich handelt es sich aber um Schweine, die im Spätherbst zur Eichel- und Bucheckernmast in den Wald getrieben wurden. Dezember: Ein Metzger betäubt zur Schlachtung ein Rind, indem er es mit der stumpfen Seite seines Beils niederschlägt, bevor er mit der scharfen Seite den tötlichen Schlag ausführt. Die von den Bauern der Effelsberger Grundherrschaft zu erbringenden Leistungen und Abgaben sind nicht gesondert genannt. Da sie zuvor für Hospelt sehr ausführlich aufgezählt worden sind, kann man davon ausgehen, dass sie diesen entsprachen. In Hospelt hatte jeder der zur Villikation gehörenden Mansenbauern drei Joch Herrenland selbständig mit eigenen Zugtieren, Werkzeugen und Geräten zu bearbeiten. Mit fünf Fuhren Mist mussten die Bauern das Herrenland düngen. Zur Verbesserung des eigenen Acker- und Gartenlandes fehlte dieser Dünger dann. Alle Erträge gingen an den Fronhof. Damit allein war bereits die Bewirtschaftung der Hälfte seines Ackerlandes sichergestellt. Für alle übrigen Arbeiten87 konnte der Villicus jährlich von jedem Bauern zwei Pflugtage (corvada) und zwölf Fuhren (angaria) innerhalb des Villikationsbereichs einfordern. Auch hier musste der Bauer Zugtiere und Geräte stellen. Zwei Fuhren mit Getreide und Wein Fuhrwerk mit Kummet, Deichsel, Waage und Ortscheit (13. Jh.) W. Abel, I, 4 Fuhrwerk Heidelberger Handschrift des Sachsenspiegels (um 1216 – 1220) Universitätsbibliothek Heidelberg, Cod. Pal. germ. 164, Bl. 009v.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=