Enges Tal und weite Welt

97 Die Inkorporation der Pfarre Kirchsahr in das Stift Münstereifel Weitere Belege zur Pfarrei Kirchsahr finden sich im Liber valoris von 1308 und in einer Urkunde des Jahres 1311134, in der die ein Jahr zuvor vom Stiftskapitel beschlossene dauerhafte Übertragung der mit der Pfarrkirche verbundenen Nutzungsrechte in Scheven, Kirspenich und Kirchsahr mit den jeweiligen Inhabern der Stiftsämter des Thesaurus (verantwortlich für die Kirchengebäude), Scholasters (Leiter der Stiftsschule zur Ausbildung des Klerikernachwuchses) und des Kantors (verantwortlich für die Gestaltung der Liturgie und Einhaltung der Ordnung im Gottesdienst) bestätigt wurden.135 Als Würdenträgern (Dignitäten) wurden ihnen höhere Einkünfte als den übrigen Kanonikern zugestanden. Bis dahin hatte das Stift bereits das Patronatsrecht ausgeübt. Dieses hatte sich aus dem Eigenkirchenrecht entwickelt und bestand im Wesentlichen aus einem Vorschlagsrecht bei der Wiederbesetzung der Pfarrstelle. Wenn keine kirchenrechtlichen Bedenken gegen einen vorgeschlagenen Kandidaten vorgebracht werden konnten, musste der Bischof ihn als Pfarrer einsetzen. Laien nutzten dieses Recht vor allem, um Verwandte oder ihnen nahestehende Personen mit festen Einkünften (Pfründen) zu versorgen. Für geistliche Einrichtungen sicherte es in der Form der Inkorporation auf Dauer die wirtschaftliche Existenz der Institution. Mit der 1311 bestätigten Inkorporation war das Stift selbst zum Inhaber der Pfarrstelle und zum Nutznießer der damit verbundenen Einkünfte geworden. In Kirchsahr standen sie ursprünglich dem Kantor zu. Das Amt ist bis 1373 nachweisbar, aber schon in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts scheint der Dekan an seine Stelle getreten zu sein. In einem am 13. Juli 1349 ausgestellten Testament vermachte der damalige Dekan von Münstereifel, Theodericus de Vissenich, dem Stift alle seine Güter in Sarne, die er zum dortigen Hof des Stifts aus eigenen Mitteln erworben hatte.136 Der damalige Kantor ist einer der Testamentsvollstrecker, den Hof sollte jedoch zunächst ein anderer Kanoniker auf Lebenszeit erhalten. Pfarre und Pfarrbezirk Bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1802 blieb das Stift Münstereifel im Besitz von Patronatsrecht und Zehnten. Die Pfarre gehörte zum Dekanat Ahrgau des Kölner Erzbistums.137 Sein Gebiet deckte sich mit dem in fränkischer Zeit entstandenen Ahrgau und umfasste ursprünglich die auf der linken Rheinseite gelegenen Pfarren zwischen Wesseling im Norden und der Ville im Westen. Urkundlich erwähnt wird das Ahrgau-Dekanat erstmals 1067.138 Schon vor 1550 war ein Teil der Pfarren abgetrennt und daraus das Dekanat Bonn (Burdekanat) gebildet worden. 1802 kam die Pfarre zur Diözese Aachen und 1824 als Teil des Dekanats Ahrweiler zur Diözese Trier. Der Ahrgau selbst reichte im Osten an den Rhein, im Westen an den Adenauer Bach, den Vischelbach und die Swist. Im Süden begrenzte ihn eine von Rheineck aus am Vinxtbach entlanglaufende, sich zur Hohen Acht fortsetzende Linie; im Norden reichte er bis in den Süden von Bonn und schloss dort den Kottenforst ein. Seine erste urkundliche Er-

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