22 JAHRESBERICHT 2022 Die Aufsicht sah zudem vor, den Systemrisikopuffer sowohl für das Neu- als auch für das Bestandsgeschäft einzuführen. Die Landesbausparkassen haben bewusst gemacht, dass die von ihr erkannten Risiken nur im Neugeschäft liegen, nicht im Bestandsgeschäft. Des Weiteren haben sie ausgeführt, dass der von der Aufsicht beobachtete Aufwärtstrend der Immobilienpreise und der Wohnimmobilienkredite ein Resultat diverser Faktoren ist. Zu dieser Entwicklung habe maßgeblich die langjährige expansive Geld- und Fiskalpolitik beigetragen. Ferner sei das Bauen aufgrund von Material- und Lohnkostenentwicklungen sowie gestiegenen regulatorischen Auflagen teurer geworden. Ebenfalls spielte die Verknappung des Wohnraums eine wesentliche Rolle. Keineswegs sei mit den beobachteten Anstiegen eine höhere Risikobereitschaft der Kreditinstitute verbunden. Die BaFin ist auch beim Systemrisikopuffer auf keinen der Gegenargumente der deutschen Kreditwirtschaft eingegangen. Am 30. März 2022 hat sie ihre Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken in Höhe von 2 Prozent für Wohnimmobilienfinanzierungen veröffentlicht. Im Vergleich zur Entwurfsfassung hat sie keinerlei Änderungen vorgenommen. Der Systemrisikopuffer muss damit seit dem 1. Februar 2023 vollständig eingehalten werden. Die Landesbausparkassen erfüllen die neue Kapitalanforderung uneingeschränkt. Die Europäische Zentralbank hat am 21. Juli 2022 ihre Nullzinspolitik aufgegeben und ihren Leitzins zum ersten Mal seit dem Jahr 2011 erhöht. Mit Beschluss vom 27. Juli 2023 liegt der Leitzins mittlerweile bei 4,25 Prozent. Als Folge dieses Zinsanstiegs ist die zuvor beobachtete Kredit- und Preisdynamik am Wohnimmobilienmarkt zum Erliegen gekommen: Laut Pressemitteilung Nr. 245 des Statistischen Bundesamtes vom 23. Juni 2023 sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im 1. Quartal 2023 um durchschnittlich 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal und durchschnittlich 3,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal gesunken. Auch die Kreditvergabe hat sich infolge steigender Finanzierungskosten reduziert. Gemäß der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Statistik zu den Wohnungsbaukrediten an private Haushalte beträgt das Neugeschäftsvolumen im Februar 2023 12,1 Milliarden Euro. Das ist der niedrigste Wert seit Februar 2010. Die Festsetzung eines Systemrisikopuffers auf den Wohnimmobiliensektor hat die Aufsicht allerdings eben mit der Kredit- und Preisdynamik am Wohnimmobilienmarkt begründet. Die Aufsicht ist nach Überzeugung der Landesbausparkassen deshalb aufgerufen, die neuen Tatsachen am Wohnimmobilienmarkt zum Anlass zu nehmen, ihre Kapitalfestsetzung zu überprüfen. Zinsänderungsrisiko Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 20. Oktober 2022 die finalen Fassungen der technischen Regulierungsstandards (RTS) und Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch (CSRBB) veröffentlicht. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Dokumente Die neuen Leitlinien zum internen Management von Zinsänderungsrisiken und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch der Institute [EBA/GL/2022/14] lösen die aktuellen Leitlinien zu technischen Aspekten des Managements von Zinsrisiken aus Nicht-Handelsaktivitäten im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses (Supervisory Review Process, SREP) [EBA/GL/2018/02] ab. Die aktualisierten Anforderungen an das interne Risikomanagement für IRRBB gelten ab dem 01. Juli 2023. Für die Umsetzung der neuen CSRBB-Anforderungen haben die Institute ein halbes Jahr länger Zeit. Diese gelten ab dem 1. Januar 2024. Die nationale Umsetzung soll im Rahmen der 8. MaRisk-Novelle erfolgen. Der finale Entwurf des technischen Regulierungsstandard für einen Standardansatz und einen vereinfachten Standardansatz für die Bewertung von Zinsänderungsrisiken [EBA/RTS/2022/09] legt die Kriterien für die Bewer-
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