Jahresbericht 2022

23 V. Regulatorik tung der Risiken fest, die sich aus potenziellen Zinsänderungen ergeben, die sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals (EVE) als auch auf den Nettozinsertrag (NII) der Nichthandelsbuchaktivitäten eines Instituts auswirken. Der vereinfachte Standardansatz für kleinere und nicht-komplexe Institute kann von den Aufsichtsbehörden angeordnet werden, sofern die internen Verfahren als unzureichend erachtet werden.  Auf Grundlage des technischen Regulierungsstandards für den Standard-Outlier-Tests (SOT) für den Economic Value of Equity (EVE) sowie die erstmalige Einführung eines Ausreißertests für die periodische Perspektive (Net Interest Income – NII) [EBA/RTS/2022/10] sollen Institute identifiziert werden, bei denen der ökonomische Wert des Eigenkapitals im Rahmen eines Schockszenarios um mehr als 15 Prozent ihres Kernkapitals sinken würde oder deren Nettozinserträge (NII) einen starken Rückgang erfahren. Wird einer der Grenzwerte überschritten, können aufsichtliche Maßnahmen getroffen werden. Der neue SOT besteht aus sechs EVE- und aus zwei NII-Szenarien. Am 31. Januar 2023 hat die EBA Entwürfe für einen Technischen Durchführungsstandard (ITS) zur aufsichtlichen Berichterstattung zum IRRBB [EBA/CP/2023/01] zur Konsultation gestellt. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 2. Mai 2023. Als erster Meldestichtag ist der 30. Juni 2024 vorgesehen. Das neue Regelwerk zielt darauf ab, ein einheitliches IRRBB-Reporting in der gesamten EU zu schaffen.

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