Jahresbericht 2022

24 JAHRESBERICHT 2022 Verbraucherkreditrichtlinie Das Europäische Parlament und der Rat haben Mitte September 2022 die Trilogverhandlungen zur Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie begonnen und im Dezember 2022 eine politische Einigung verkündet. Diese im Trilog gefundene Einigung ist von den Trilog-Parteien im Nachgang allerdings noch beanstandet worden. Deutschland, Frankreich und Spanien hatten Beschwerden gegen den im Trilog gefundenen Kompromiss eingelegt. Nach Auffassung der genannten Mitgliedstaaten habe die tschechische Ratspräsidentschaft ihr Mandat bei den Verhandlungen überschritten, da wesentliche Themen zu schnell und nicht gründlich genug erörtert worden seien. Aus diesem Grund haben im Januar und Februar 2023 weitere Trilogverhandlung stattgefunden. Schwierigkeiten gab es offenbar noch bei den Formulierungen zum „Zahlungsaufschub“ (Art. 3 Abs. 3 des Richtlinien-Entwurfs), zum „Diskriminierungsverbot“ (Art. 6 des Richtlinien-Entwurfs), zu den Regelungen zu den „Koppelungs- und Bündelungsgeschäften“ (Art. 14 des Richtlinien-Entwurfs) und den Formulierungen zu den „Maßnahmen bei Schuldnern in Zahlungsschwierigkeiten“ (Art. 35 des Richtlinien-Entwurfs). Die Bausparkassenverbände hatten am 4. August 2021 zu dem Kommissionsvorschlag eine umfassende gemeinsame Stellungnahme abgegeben und der Kommission Änderungsvorschläge unterbreitet. Positiv ist festzustellen, dass die von uns gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden geforderte Begrenzung des Widerrufsrechts im Trilog berücksichtigt worden ist. Demnach soll das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers auf ein Jahr und 14 Kalendertage nach Abschluss des Kreditvertrags begrenzt sein. Wohnimmobilienkreditrichtlinie Die Europäische Kommission hat Ende 2021 eine „Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ durchgeführt. Themenschwerpunkte der Konsultation waren unter anderem Fragen (1) zur Marktstruktur und dem Geltungsbereich, (2) zu den Verbraucherinformationen sowie den Anforderungen der Digitalisierung, (3) zur Kreditwürdigkeitsprüfung und (4) zu grünen Hypotheken. Nach Art. 44 der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist die Europäische Kommission verpflichtet, eine Überprüfung der Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Vorschriften für Verbraucher und den Binnenmarkt vorzunehmen. Durch die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat sich nach Auffassung der EU-Kommission der Verbraucherschutz verbessert. Allerdings sei beispielsweise die grenzüberschreitende Kreditvergabe noch verbesserungsfähig. Zudem sähe man auch in den Bereichen Digitalisierung und grüne Kredite noch Verbesserungspotentiale. Ende Februar 2022 ist die öffentliche Konsultation beendet worden. Insgesamt haben die Kommission 78 Rückmeldungen erreicht, die von der EU-Kommission ausgewertet wurden. Aus Sicht der Bausparkassen hat sich die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in der Praxis bewährt. Sollte es zu einer Novellierung kommen, ist von den Bausparkassenverbänden darauf hingewiesen worden, dass die vorvertraglichen Informationen reduziert werden müssten. Eine Informationsflut für die Verbraucher sei zu verhindern. Wichtig ist zudem bei etwaigen Anpassungen der EU-Wohnimmobilienrichtlinie, auch andere europäische Regulierungen – wie die EU-Verbraucherkreditrichtlinie oder den European Accessibility Act – mit zu berücksichtigen. Im Austausch der Europäischen Bausparkassenvereinigung (EuBV) mit der EU-Kommission im Rahmen der EuBV-Sitzung im Mai 2022 in Brüssel hat die Kommission deutlich gemacht, dass es bisher noch keinen konkreten Zeitplan für einen Legislativvorschlag gebe. Das von der EU-Kommission veröffentlichte Arbeitsprogramm sieht für die Legislaturperiode keine Novellierung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor. Demnach ist davon auszugehen, dass erst nach den EU-Parlamentswahlen im Frühjahr 2024 mit einem solchen Vorschlag zu rechnen sein könnte. Fernabsatz-Richtlinie für Finanzdienstleistungen Die Europäische Kommission hat Mitte Mai 2022 einen Legislativvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/83/ EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie VI. Recht 1. Bausparkassenrelevante Rechtsentwicklungen

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