4 Vorwort Sichere Eigenkapitalbildung gepaart mit dem Anspruch auf ein niedrig verzinsliches Darlehen. Das ist seit jeher die Grundidee des Bausparens. Das abrupte Ende der Niedrigzinspolitik Anfang 2022 und die damit einhergehende Verteuerung von Immobilienkrediten hat den Bausparvertrag als Instrument zur Absicherung vor steigenden Zinsen wieder in den Fokus gerückt – abzulesen an der positiven Geschäftsentwicklung der Landesbausparkassen: 578.000 neue Bausparverträge mit einem Volumen von 41,4 Milliarden Euro wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr neu abgeschlossen. Dies entspricht einem Plus von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr bei der Zahl der Verträge und einem Plus von 47 Prozent bei der Bausparsumme. Die Kapitalauszahlungen kletterten um 10,1 Prozent auf 10,2 Milliarden Euro. Damit haben die Landesbausparkassen unter Beweis gestellt, dass der Bausparvertrag und die Bausparfinanzierung einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Wohnungsbaufinanzierung leisten. Denn hinter diesen Geschäftszahlen stehen Kundinnen und Kunden, die mit Hilfe eines zinsgünstigen Bausparkredits ihr Bau- oder Kaufvorhaben trotz gestiegener Zinsen und davonlaufender Baupreise doch noch realisieren konnten, oder Menschen, die ihre Anschlussfinanzierung absichern. Die jetzt sichtbaren positiven Wirkungen des Bausparens sind zugleich eine Bestätigung für die im Jahr 2019 verbesserte Wohnungsbauprämie, mit der der Staat einen wichtigen Anreiz für den langfristigen Vermögensaufbau setzt. Die positive Geschäftsentwicklung zeigt darüber hinaus: Die Bereitschaft breiter Bevölkerungsschichten, für das Ziel der eigenen vier Wände zu sparen, ist grundsätzlich weiterhin vorhanden. Die Politik ist gut beraten, diese Bereitschaft nicht zu gefährden, sondern die intrinsische Motivation der Menschen, ihre Wohnungsversorgung selbst in die Hand zu nehmen, bestmöglich zu unterstützen. Dies betrifft zwei aktuelle Politikfelder in besonderem Maße, den Klimaschutz im Gebäudesektor und die Förderung der privaten Altersvorsorge. Beim hitzig diskutierten Gebäudeenergiegesetz hat die Bundesregierung es erkennbar versäumt, die Bevölkerung frühzeitig mitzunehmen. Stattdessen haben viele Menschen Angst vor einer Überforderung bekommen. Der jetzt vereinbarte Zeitplan, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung stehen muss, bevor Millionen von privaten Haushalten eine langfristige Investitionsentscheidung treffen sollen, ist sicher vernünftig und gibt allen Akteuren ausreichend Zeit, die notwendige Transformation anzugehen. Den Bausparkassen, die traditionell auf die Vergabe von Modernisierungsdarlehen spezialisiert sind, wird hier eine Schlüsselrolle zukommen. Sie sind nah an ihren Kundinnen und Kunden und kennen meistens die Wohnungen und Häuser, in denen diese leben. Die Menschen langfristig zu unterstützen statt sie zu verunsichern, ist auch das Stichwort für die Zukunft der privaten Altersvorsorge. Die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe hat inzwischen ihren Abschlussbericht vorlegt und darin wichtige Reformempfehlungen für die RiesterFörderung gegeben. Eine wichtige Botschaft lautet: Die Eigenheimrente, auch „Wohn-Riester“ genannt, hat ihren festen Platz im System der geförderten Altersvorsorge. Wer also bei seiner Altersvorsorge auf die selbst genutzte Immobilie setzt, soll dies auch künftig mit staatlicher Unterstützung tun können. Dies ist umso wichtiger, als Wohn-Riester ab dem nächsten Jahr zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden kann. Im Interesse ihrer 7,5 Millionen Kundinnen und Kunden werden die Landesbausparkassen weiter dafür eintreten, dass sich die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Wohneigentum verbessern. Dazu gehört neben einer Entlastung bei der Grunderwerbsteuer eine Eigentumsförderung, die sich nicht auf Neubauten mit höchsten Energieeffizienzanforderungen beschränkt, sondern auch Bestandsgebäude umfasst, die im Laufe der Zeit energetisch ertüchtigt werden können. Jörg Münning Axel Guthmann Vorsitzender Verbandsdirektor Jörg Münning Axel Guthmann
RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=