7 I. Vermögensbildung und Bausparen gen des Arbeitgebers: Nur, wenn diese überhaupt gezahlt und in eine förderfähige Sparform angelegt werden – also in Wertpapiere oder einen Bausparvertrag –, können die Förderberechtigten die staatliche Zulage erhalten. Die Arbeitnehmer-Sparzulage hat wie die Wohnungsbauprämie eine lange Tradition: Sie wurde mit dem ersten Vermögensbildungsgesetz im Jahr 1961 eingeführt und seitdem mehrfach angepasst, zuletzt allerdings 1999. Da die Einkommensgrenzen tiefer angesetzt sind als bei der Wohnungsbauprämie, ist die unweigerliche Folge, dass es noch weniger potenziell Begünstigte gibt. Schon wer heute Vollzeit zum Mindestlohn beschäftigt ist, hat keinen Anspruch mehr auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass im Prinzip nur Teilzeitbeschäftigte bei der Vermögensbildung staatlich unterstützt werden können. Tatsächlich bezogen 2023 nach Schätzungen von empirica nur noch gut 1 Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Sparförderung. Dass sie in der Vergangenheit Wirkung gezeigt hat, belegt die Studie der Berliner Wohnungsmarktforscher aber ebenso: Einkommensbezieher, die knapp unterhalb der aktuellen Einkommensgrenze lagen und die die ArbeitnehmerSparzulage für das Bausparen in Anspruch nahmen, hatten gegenüber sonst identischen Haushalten eine um 1,6 Prozentpunkte höhere Sparquote und ein um fast 10.000 Euro höheres Geldvermögen – was einem zusätzlichen Vermögenspuffer in Höhe von gut drei Monatsnettoeinkommen entsprach. Die dritte Chance auf eine staatliche Förderung des Sparens für Wohneigentum bietet die Eigenheimrente, auch „WohnRiester“ genannt. Im Rahmen der sogenannten RiesterRente ist auch die Wohneigentumsbildung förderfähig. Gewährt wird eine Grund- und eine Kinderzulage zu den Einzahlungen in Bausparverträge. Diese Zulagen werden verrechnet mit einer späteren Einkommensteuerrückerstattung durch die Abzugsfähigkeit von Sparbeiträgen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro im Jahr. Da im Gegenzug die Auszahlungen aus der Riester-Rente im Alter versteuert werden müssen, kommt die Förderung vor allem Beziehern niedriger und mittlerer Einkommen zugute – jenen nämlich, bei denen die Zulage höher ausfällt als die theoretische Steuerersparnis. Besonders attraktiv kann die Eigenheimrente sein, wenn die Zulagenförderung auch zur Tilgung von Wohnungsbaudarlehen eingesetzt wird. Dass Wohneigentum – und damit auch das Bausparen – eine wichtige Komponente der privaten Altersvorsorge sein kann, haben die Experten der vom Bundesministerium der Finanzen zusammengerufenen Fokusgruppe private Altersvorsorge gewürdigt: Die Reformempfehlungen der Gruppe Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Maximale Zulagen in Euro Vermögensau au mit Wohn-Riester Jährliche Grundzulage Single Euro Verheiratet Euro Einmaliger Starter-Bonus für unter -jährige Euro Jährliche Kinderzulage je Kind Euro + + Bausparer sind früher am Ziel Quelle: empirica/LBS Research Haushalte mit Bausparvertrag Haushalte ohne Bausparvertrag Bausparer Monatlicher Sparbetrag (in Euro) Wohneigentumserwerber (Anteile in Prozent) Erwerbsalter (Durchschnitt) sparen mehr werden häufiger Eigentümer sind jünger Jahre Jahre % %
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