Jahresbericht 2014
10 Jahresbericht 2014 Auf hohes Interesse stießen im vergangenen Jahr Riester- geförderte Bausparverträge. So erhöhte sich der Vertragsbe- stand von rund 566.000 Wohn-Riester-Verträgen im Vorjahr um 17,5 Prozent auf rund 665.000 Verträge. Die LBS-Gruppe ist mit einem Anteil von 48,4 Prozent damit weiterhin Marktführer in diesem Bereich. Durch das Inkrafttreten des Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes im Januar 2014 besteht für alle Wohneigentümer die Möglichkeit, die Ries- ter-Förderung in bestehende Finanzierungen einzubinden oder mit ihrer Hilfe Wohnimmobilien barrierefrei zu moder- nisieren. Die Eigenheimrente ist damit noch attraktiver geworden. Der Bestand an Riester-Renten-Verträgen insgesamt stieg im Jahr 2014 auf fast 16,2 Millionen. Damit verfügen ca. 40 Prozent der Förderberechtigten in Deutschland über einen Riester-Vertrag. Obwohl der Wohn-Riester erst im Jahr 2008 eingeführt wurde, weist er mittlerweile bei den Neuab- schlüssen von Riester-Verträgen die größte Dynamik auf. So entfielen 75 Prozent des Zuwachses an neuen Riester-Ver- trägen 2014 auf den Wohn-Riester. Der Bestand an Eigen- heimrentenverträgen stieg im Jahr 2014 um 223.000 auf rund 1,4 Millionen Verträge. Sein Anteil an den Riester-Ver- trägen liegt inzwischen bei 8,5 Prozent. Diese positive Ent- wicklung belegt, dass die eigenen vier Wände den Wün- schen der Menschen entsprechen und das Wohneigentum als wichtigste Form der Altersvorsorge angesehen wird. Die Beliebtheit der Eigenheimrente erklärt sich auch aus der Tatsache, dass sie das einzige Instrument der Altersvorsorge ist, das schon vor Eintritt in den Ruhestand „genossen“ wer- den kann. Hinzu kommt, dass der wirtschaftliche Vorteil eines staatlich geförderten Darlehens sich über die gesamte Finanzierungslaufzeit hinweg – je nach den persönlichen Voraussetzungen – auf bis zu 50.000 Euro belaufen kann. Die staatlichen Zulagen wirken dabei wie jährliche Sonder- tilgungen. Vor allem durch die 2014 eingeführten Verbesserungen und Flexibilisierungen nach dem Altersvorsorgeverbesserungs- gesetz (Einbeziehung des altersgerechten Umbaus, jeder- zeitige Entnahmemöglichkeit, Nutzung zur Umschuldung 3. Wohn-Riester der Immobilienkredite etc.) hat die Eigenheimrente einen zusätzlichen Nachfrageschub bekommen. Dennoch ist es weiterhin die Aufgabe aller Produktanbieter, das vorhandene Potenzial weiter auszuschöpfen. Nach einer repräsentativen Befragung von TNS Infratest kennen nach wie vor 24 Prozent der Bevölkerung den Wohn-Riester noch gar nicht, weitere 33 Prozent haben davon gehört, wissen aber nicht, worum es im Detail geht. Trotz der Verbesserungen des Wohn-Riester im Bereich des Verwendungszwecks ist das Regelwerk der Riester-Rente insgesamt immer noch kompliziert und damit administra- tiv aufwändig und kostenintensiv. Auch sind die Förderbe- dingungen im Hinblick auf die Zulagen und den möglichen Gesamtsparbetrag seit Bestehen der Riester-Rente im Jahr 2002, also seit über 12 Jahren, nicht weiter an die Einkom- mensentwicklungen angepasst worden. Um die Attraktivi- tät der Riester-Produkte insgesamt zu erhöhen, sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter vereinfacht und die Förderung dynamisiert werden. Förderung bestehend aus der Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug gem. § a EStG. Übersicht der jährlichen Riester-Zulagen Zulagenart Um die maximalen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen jährlich % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres- einkommens (max. . Euro) abzügl. der staatlichen Zulagen in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, dabei aber mindestens der sogenannte Mindesteigenbetrag von Euro. Es gelten keine Einkommensgrenzen. Max. Zulage pro Jahr Grundzulage 154 Euro Zusätzliche Kinderzulage Starter-Bonus 185 Euro 200 Euro (einmalig) Bedingungen Kind vor geboren 300 Euro Kind ab geboren Sparer unter Jahren
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