Jahresbericht 2014
7 I. Vermögensbildung und Bausparen den Vorgaben des Bausparkassengesetzes in risikoarme Wertpapiere anlegen, die aufgrund der EZB-Nullzinspolitik jedoch kaum noch verzinst werden. Dies bedeutet zunächst eine betriebswirtschaftliche Belas- tung für die Bausparkassen, die bereits umfangreiche Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet haben. Dazu zählt nicht nur die Einführung neuer Tarife mit niedrigerer Verzinsung und das Heben von Einsparpotenzialen bei den Instituten, sondern auch die Kündigung von Altverträgen mit Bausparern, die ihr Bausparguthaben bereits vollstän- dig eingezahlt, aber ihr Bauspardarlehen nicht abgerufen haben. Dass Bausparer, die kein Darlehen mehr in Anspruch nehmen, so lange wie möglich von der für heutige Verhält- nisse hohen Guthabenverzinsung ihrer alten Verträge profi- tieren möchten (auch weil in dieser unnatürlichen Zinssitu- ation Anlagealternativen fehlen), ist aus Sicht der Kunden verständlich, widerspricht aber dem Kerngedanken des Bausparens: dem Sparen in der Gemeinschaft zur Errei- chung eines zinsgünstigen Darlehens. In der durch die Finanzkrise entstandenen Ausnahmesitua- tion, für deren Entstehen die Bausparkassen keinerlei Schuld trifft, sind sie gezwungen gegenzusteuern, um das System des Bausparens zu erhalten. Sie sind gezwungen dafür zu sorgen, dass das Gleichgewicht zwischen Spar- und Darle- hensseite im Bausparsystem auch bei extrem niedrigen Zinsen gewährleistet bleibt. Dazu nutzen sie Optionsrechte, die sie in der Vergangenheit nie in Anspruch nehmen muss- ten. Dazu zählt beispielsweise die Kündigung von meist jahrzehntealten Bausparverträgen, für die der Darlehensan- spruch entfallen ist („übersparte Verträge“), oder bei denen keine Finanzierungsabsicht mehr besteht (etwa, wenn zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife kein Darlehen in Anspruch genommen wurde). Bei den gekündigten Verträgen haben die Kunden bereits außergewöhnlich lange von (aus heutiger Perspektive) hohen Zinsen profitiert. Ein Bausparvertrag ist aber keine zeitlich unbegrenzte Kapitalanlage. Vielmehr trägt die Bau- sparkasse dafür Verantwortung, dass in einer Gesamtschau die Vorteile des Produkts Bausparvertrag erhalten bleiben. Dazu gehören die hohe Flexibilität und die vielenWahlmög- lichkeiten, von denen Bausparer auch künftig profitieren sollen. So haben sie die Möglichkeit, ihren Vertrag schneller oder langsamer zu besparen, ein Bauspardarlehen schneller oder langsamer zurückzuzahlen und bei Erreichen der Zutei- lungsreife das Darlehen sofort oder später in Anspruch zu nehmen. Es ist nicht im Sinne der Bausparergemeinschaft, Anlegern ohne Finanzierungsziel zeitlich unbegrenzt Dauer- ø Hypothekenzins: , % 6,69 % Jan. 2000 4,16 % Sept. 2005 5,30 % Aug. 2008 4,50 % Apr. 2011 1,91 % März 2015 5,03 % Mai 2003 Entwicklung der Hypothekenzinsen Durchschnittlicher Effektivzins bei -Jähriger Zinsbindung Quelle: Deutsche Bundesbank
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