Jahresbericht 2014
9 I. Vermögensbildung und Bausparen Beide Instrumente haben eine gewisse erzieherische Wir- kung, deren Effekte nachweislich über den Tag des Eigen- tumserwerbs hinaus wirken. Wohneigentümer weisen sowohl in der Ansparphase als auch nach Einzug in die eigenen vier Wände eine überdurchschnittliche Sparquote auf. Eine Sonderauswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2013) des Statistischen Bundesamtes durch das Berliner Forschungsinstitut empiri- ca/inifes zeigt, dass Wohneigentümer im Vergleich zu Mie- tern am Vorabend des Ruhestandes bei gleichem Netto- Monatseinkommen nicht nur zusätzliches Immobilienver- mögen, sondern auch das doppelte Geldvermögen wie Mieter derselben Einkommenskategorie aufweisen. Das Gesamtvermögen einschließlich der Immobilie ist sogar fast sechsmal so hoch. Kurzum: Wohneigentümer sparen sich reich. Neben einem Immobilienvermögen, das im Alter Sicherheit und Wohlstand gibt, stehen dem selbst nutzen- den Eigentümer durch die eingesparte Miete zusätzliche Mittel für alternative Ausgaben zur Verfügung. Durch die Nichtanpassung der Einkommens- und Förder- grenzen der WoP und der Arbeitsnehmersparzulage seit über 15 Jahren sind inzwischen jedoch viele Sparer, teilwei- se sogar Berufsanfänger, aus der Förderung „gefallen“. Dies zeigt sich z. B. auch darin, dass beispielsweise das Fördervo- lumen der WoP über die letzten Jahre (2011: 434,7 Millio- nen Euro; 2012: 385,6 Millionen Euro; 2013: 354,4 Millio- nen Euro; 2014: 300,0 Millionen Euro) stetig gesunken ist und damit die Zielgruppe nicht mehr genügend erreicht wird. Gerade in einer Zeit, in der viele Sparer wegen der extrem niedrigen Zinsen am Nutzen ihrer Anstrengungen zweifeln, bedarf es wirksamer staatlicher Anreize, um die privaten Haushalte weiterhin zum Sparen und zur privaten Vorsorge anzuhalten. Das Bausparen und die Wohneigentumsbil- dung versprechen dabei auch künftig die größte „Hebelwir- kung“. Förderbedingungen für Vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge Arbeitnehmer-Sparzulage Jährlich max. geförderte Sparleistung (Bemessungsgrundlage) Bindungsdauer Jahre *Verdopplung bei Zusammenveranlagung von Verheirateten 470 Euro* Höhe der Sparzulage 9 Prozent Maximale Sparzulage 42,30 Euro* Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) 17.000 Euro Alleinstehende 35.800 Euro Verheiratete Nettovermögen am Vorabend des Ruhestandes ( ) – - -jährige Haushalte mit Netto-Monatseinkommen von . bis . Euro – Wohneigentum schafft Sicherheit und Wohlstand im Alter Quelle: empirica/inifes/LBS Research Mieter: . € . € . € . € . € . € . € Eigentümer: . € Geldvermögen Immobilien Riester-/Rürup- vermögen
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