Jahresbericht 2019

10 JAHRESBERICHT 2019 Dass die Bedürfnisse der Riester-Sparer durchaus unter- schiedlich sind, zeigen Verteilung und Entwicklung der Pro- duktarten: Zwar sind die Versicherungsverträge mit einem Anteil von knapp zwei Dritteln die mit Abstand am häufigs- ten vorkommende Variante des Riester-Sparens. Besser ent- wickelt haben sich in den vergangenen Jahren aber die Ries- ter-Fonds und der Wohn-Riester (siehe Kasten). So legten die Eigenheimrentenverträge von 2015 bis 2019 jahresdurch- schnittlich um 5,7 Prozent zu und wuchsen damit deutlich stärker als die Riester-Verträge insgesamt, die im Schnitt gerade noch auf 0,3 Prozent pro Jahr kamen. Selbst ganz zuletzt, im Jahr 2019, in dem der Bestand an Riester-Verträ- gen erstmals leicht schrumpfte, entwickelten sich Wohn- Riester (und Fonds-Verträge) noch leicht positiv. Auch wenn sich die 2018 von der Bundesregierung einge- setzte Rentenkommission vorrangig mit der ersten Säule des Alterssicherungssystems beschäftigt hat, also der gesetzli- chen Rentenversicherung, so sind die Vorschläge der Kom- mission zur dritten Säule, also der privaten Vorsorge, ange- sichts dieser Entwicklung doch verwunderlich. So wird Wohneigentum in dem Ende März vorgelegten Bericht der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ zwar als wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge gewürdigt, aber als außerhalb der Riester-Förderung stehend betrachtet. Die Kommission schreibt dazu: „Etwa 70 Prozent aller sozialver- sicherungspflichtig Beschäftigten sorgen damit heute über Riester-Verträge oder betrieblich für das Alter vor. Hinzu kommt, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf andere Weise privat vorsorgen bzw. durch den Erwerb einer Immobilie gewährleistet haben, im Alter keine Miete zahlen zu müs- sen.“ So gesehen ist es fast schon als folgerichtig zu bezeichnen, dass sich Wohneigentum und Riester-Bausparen in den Reformvorschlägen der Rentenkommission nicht wiederfin- den oder implizit sogar ausgeklammert werden. Die Idee, eine staatliche Online-Plattform für Altersvorsorgeprodukte ohne Vertriebskosten aufzulegen, würde das Bausparen von vorne- herein ausschließen, denn Bausparkassen dürfen solche Ver- träge aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht anbieten. Parallel zur Arbeit der Rentenkommission hat das Bundesmi- nisterium der Finanzen als federführendes Ministerium im Frühjahr 2020 das Gespräch mit den Anbieterverbänden zur Reform der Riester-Rente aufgenommen. Im Fokus steht die Entwicklung eines „standardisierten Altersvorsorgepro- dukts“, das möglichst geringe Kosten verursacht. Politische Gedankenspiele, die staatliche Förderung der pri- vaten Altersvorsorge auf die reine Geldanlage zu beschrän- ken, sind jedoch kontraproduktiv. Denn Haushalte mit klei- nen und mittleren Einkommen verfügen während ihres Erwerbslebens selten über die Mittel, mehrere Vorsorgeziele gleichzeitig zu verfolgen, können also nicht gleichzeitig fürs Alter und für Wohneigentum sparen. Würde die Neuaufstellung der privaten Altersvorsorge nun zur Schwächung des Wohnens in der eigenen Immobilie füh- ren, wäre für die Absicherung im Alter wenig gewonnen. Schließlich ist gerade Wohneigentum nachweislich eine der besten Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen – und das nicht nur deshalb, weil Wohneigentümer bei vergleichbarem Einkommen mehr Vermögen aufbauen als Mieter (siehe Seite 7), sondern auch und vor allem, weil sie im Alter gerin- gere Wohnkosten haben. Das DIW quantifizierte diesen Vor- teil auf ein sattes Fünftel des Einkommens: Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Maximale Zulagen in Euro Vermögensaufbau mit Wohn-Riester Unter  Jahre. * Single Verheiratet Verheiratet, 1 Kind Verheiratet,  Kinder Jährliche Grundzulage Jährliche Kinderzulage Einmaliger Starter-Bonus*   1  1 1   1 1    1 1

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