Jahresbericht 2021

26 JAHRESBERICHT 2021 ren führten sie aus, dass der von der Aufsicht beobachtete Aufwärtstrend der Immobilienpreise und der Wohnimmobilienkredite ein Resultat diverser Faktoren ist: maßgeblich die langjährige expansive Geld- und Fiskalpolitik, aber auch die Material- und Lohnkostenentwicklung sowie gestiegene regulatorische Auflagen beim Bauen. Ebenfalls spielen die Knappheiten auf dem Wohnungsmarkt eine wesentliche Rolle. Keineswegs ist mit den beobachteten Anstiegen eine höhere Risikobereitschaft der Kreditinstitute verbunden. Die BaFin ist auch beim Systemrisikopuffer auf keinen der Einwände der deutschen Kreditwirtschaft eingegangen. Am 30. März 2022 hat sie ihre Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken in Höhe von 2 Prozent für Wohnimmobilienfinanzierungen veröffentlicht. Zinsänderungsrisiko Die EBA hat auf Grundlage der in der Capital Requirements Directive (CRD V) in den Artikeln 84 und 98 erhaltenen Mandate die in der CRR II und CRD V definierten Anforderungen zu Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch (CSRBB) konkretisiert und hierzu am 2. Dezember 2021 die folgenden technischen Regulierungsstandards (RTS) und Leitlinien zur Konsultation gestellt:  EBA/CP/2021/38: Technischer Regulierungsstandard für einen Standardansatz und einen vereinfachten Standardansatz für die Bewertung von Zinsänderungsrisiken. Der (vereinfachte) Standardansatz kann von den Aufsichtsbehörden angeordnet werden, sofern die internen Verfahren als unzureichend erachtet werden.  EBA/CP/2021/36: Technischer Regulierungsstandard für den Standard-Outlier-Tests (SOT) für den Economic Value of Equity (EVE) sowie die erstmalige Einführung eines Ausreißertests für die periodische Perspektive (Net Interest Income – NII).  EBA/CP/2021/37: Leitlinien zum internen Management von Zinsänderungsrisiken und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch der Institute Die Konsultationsfrist endete am 4. April 2022. Die deutschen Bausparkassenverbände haben über die Europäische Bausparkassenvereinigung (EuBV) gegenüber der EBA zu den Vorschlägen Stellung genommen und werden sich auch im weiteren Umsetzungsprozess für eine sachgerechte Berücksichtigung des Geschäftsmodells der Bausparkassen einsetzen.

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