Jahresbericht 2021

28 JAHRESBERICHT 2021 stellt eine bedeutende Erleichterung für die nach dem Geldwäschegesetz zur Identifizierung Verpflichteten dar. Eine weitere wesentliche Erleichterung für Verpflichtete ist darüber hinaus, dass – wie von den Bausparkassenverbänden im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens gefordert – die ursprünglich vorgesehene Einstufung sämtlicher gesetzlicher Vertreter juristischer Personen als fiktive wirtschaftlich Berechtigte unterblieben und die bisherige Regelung beibehalten worden ist. Leider wurden weitere Petita der Bausparkassenverbände wie etwa die gebührenfreie Nutzung des Transparenzregisters durch die Verpflichteten, nicht aufgegriffen. Auch wurde die Gelegenheit nicht genutzt, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Transparenzregistergesetzes die von der BaFin angekündigte Anpassung der Bausparkassen-Hinweise vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass dies im Verlaufe des Jahres 2022 erfolgt.

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