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A

ACHEN

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Elektromobilität für Aachen

Werden Sie elektromobil!

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Den Wagen

voll geladen

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stawag-emobil.de

MOBILITÄT

Einfach

e-mobil

S

trom heißt STAWAG. Auch

auf der Straße. Seit 2009

betreibt die STAWAG die Lade-

infrastruktur in Aachen. An allen

Stationen fließt Strom aus 100

Prozent erneuerbaren Energien,

der für Ökostromkunden bis

Ende 2017 sogar kostenlos ist.

Aufgeladen wird per Karte, die

bei der Energieberatung erhält-

lich ist. Wer (noch) nicht

STAWAG-Kunde ist, kann die

Ladeinfrastruktur per

Mobile

Device

über ein

PayPal

-basiertes

Bezahlsystem nutzen.

Ein Förderprogramm für Elek-

tro-Fahrzeuge weckt zudem die Lust auf abgasfreies Fahren. Für ein

reines E-Auto erhalten Ökostromkunden 500 Euro Förderung, für

einen Plug-in-Hybrid 250 Euro. Sauber fährt eben vor!

Telefon 02 41/181-12 95 ·

www.stawag-emobil.de

Die STAWAG fördert Autobesitzer, die etwas für

Klima- und Umweltschutz tun möchten.

Lade(ritschum): einfach Strom tanken.

RECHTSTIPP:

IM FALL DES UNFALLS…

Jeder Verkehrsunfall ist ärgerlich.

Er kostet Nerven, Zeit und Geld.

Selbst in eindeutigen Situationen

bestehen Unsicherheiten. Habe ich

Schadensersatzansprüche? Wer

zahlt die Sachverständigenkosten?

Steht mir ein Mietauto zu? Häufig

bieten die Versicherer des Schädi-

gers Hilfe an. Sie verweisen aber im

eigenen Interesse auf ihre Partner.

Demgegenüber stellt die anwalt-

liche Vertretung die Interessen des

Geschädigten in den Mittelpunkt. Professionelles Schadensmanage-

ment führt zu kurzfristiger Regulierung. Rechtsanwalt Dr. Frank

Neuß, geschäftsführender Partner bei Stein & Partner Rechtsanwälte,

erklärt: „Wir prüfen die Haftungssituation, werten Gutachten oder

Ermittlungsakten aus. Mit der Korrespondenz brauchen sich die

Mandanten nicht zu befassen.“ Trifft den Gegner die Alleinschuld,

gehört das anwaltliche Honorar zum erstattungsfähigen Schaden.

Erst recht in Fällen, in denen die Situation nicht eindeutig ist,

lohnt die anwaltliche Hilfe. Die fachkundige Einschätzung ermög-

licht die optimale Durchsetzung bestmöglicher Haftungsquoten.

Auch hier werden die erforderlichen Anwaltskosten erstattet. Trifft

den Geschädigten ein Mitverschulden, kann von vornherein die

sachgerechte Verteidigung vorbereitet werden. Besteht eine Rechts-

schutzversicherung, entfällt ebenfalls das gedeckte Kostenrisiko.

Telefon 02 41/51 05 52 22 ·

www.steinundpartner.de

Foto: STAWAG

Rechtsanwalt Dr. Frank Neuß

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