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Elektromobilität für Aachen
Werden Sie elektromobil!
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stawag-emobil.deMOBILITÄT
Einfach
e-mobil
S
trom heißt STAWAG. Auch
auf der Straße. Seit 2009
betreibt die STAWAG die Lade-
infrastruktur in Aachen. An allen
Stationen fließt Strom aus 100
Prozent erneuerbaren Energien,
der für Ökostromkunden bis
Ende 2017 sogar kostenlos ist.
Aufgeladen wird per Karte, die
bei der Energieberatung erhält-
lich ist. Wer (noch) nicht
STAWAG-Kunde ist, kann die
Ladeinfrastruktur per
Mobile
Device
über ein
PayPal
-basiertes
Bezahlsystem nutzen.
Ein Förderprogramm für Elek-
tro-Fahrzeuge weckt zudem die Lust auf abgasfreies Fahren. Für ein
reines E-Auto erhalten Ökostromkunden 500 Euro Förderung, für
einen Plug-in-Hybrid 250 Euro. Sauber fährt eben vor!
Telefon 02 41/181-12 95 ·
www.stawag-emobil.deDie STAWAG fördert Autobesitzer, die etwas für
Klima- und Umweltschutz tun möchten.
Lade(ritschum): einfach Strom tanken.
RECHTSTIPP:
IM FALL DES UNFALLS…
Jeder Verkehrsunfall ist ärgerlich.
Er kostet Nerven, Zeit und Geld.
Selbst in eindeutigen Situationen
bestehen Unsicherheiten. Habe ich
Schadensersatzansprüche? Wer
zahlt die Sachverständigenkosten?
Steht mir ein Mietauto zu? Häufig
bieten die Versicherer des Schädi-
gers Hilfe an. Sie verweisen aber im
eigenen Interesse auf ihre Partner.
Demgegenüber stellt die anwalt-
liche Vertretung die Interessen des
Geschädigten in den Mittelpunkt. Professionelles Schadensmanage-
ment führt zu kurzfristiger Regulierung. Rechtsanwalt Dr. Frank
Neuß, geschäftsführender Partner bei Stein & Partner Rechtsanwälte,
erklärt: „Wir prüfen die Haftungssituation, werten Gutachten oder
Ermittlungsakten aus. Mit der Korrespondenz brauchen sich die
Mandanten nicht zu befassen.“ Trifft den Gegner die Alleinschuld,
gehört das anwaltliche Honorar zum erstattungsfähigen Schaden.
Erst recht in Fällen, in denen die Situation nicht eindeutig ist,
lohnt die anwaltliche Hilfe. Die fachkundige Einschätzung ermög-
licht die optimale Durchsetzung bestmöglicher Haftungsquoten.
Auch hier werden die erforderlichen Anwaltskosten erstattet. Trifft
den Geschädigten ein Mitverschulden, kann von vornherein die
sachgerechte Verteidigung vorbereitet werden. Besteht eine Rechts-
schutzversicherung, entfällt ebenfalls das gedeckte Kostenrisiko.
Telefon 02 41/51 05 52 22 ·
www.steinundpartner.deFoto: STAWAG
Rechtsanwalt Dr. Frank Neuß
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