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Vertrauen
ist wichtig –
gute
Beratung
unerlässlich
Steinmetz • Dr. Otten
Rechtsanwälte
Jakobstraße 12, 52064 Aachen
Tel.: 02 41-44 67 00
Fax: 02 41-4 46 70 11
kontakt@steinmetz-rechtsanwaelte.de www.steinmetz-rechtsanwaelte.deSeit mehreren
Jahrzehnten
Kompetenz
in allen Fragen
rund um die Immobilie
Wir beraten und vertreten Sie
bei Kauf, Verkauf, Neubau oder
Umbau Ihrer Immobilie, ebenso
stehen wir zur Verfügung bei
Fragen von Vermietung und
Verpachtung privater oder
gewerblicher Immobilienobjekte.
IMMOBILIEN-SPEZIAL
Die Sparkassen Immobilien GmbH – kurz S-Immo –
berät und begleitet umfassend, wenn es um
Kauf und Vermietung in der Städteregion geht.
Geschäftsführer Franz Jansen kennt die Trends.
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: Die Zeiten für
Investitionen in Steine sind
günstig, Immobilien sind
dagegen teuer. Wie beur-
teilen Sie den Markt in der
Städteregion? Und was
raten Sie Käufern?
Franz Jansen:
Der Markt
ist ohne Zweifel in Teilen
überhitzt. Daher rate ich
dazu, wert auf Nachhal-
tigkeit zu legen. Rendite
ist nicht alles, Solidität von Substanz und
Mietverhältnissen ist ebenso zu berücksichtigen. Nur wer Kapital
langfristig binden will und kann, sollte in Immobilien investieren.
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: Wie wichtig ist es in einer solchen Situation, als
Projektentwickler oder auch Bauherr tätig zu sein?
Jansen:
Niedrige Zinsen und staatliche Fördermaßnahmen
ermöglichen Familien ein Eigenheim, die noch vor einigen Jahren
nicht an die eigenen vier Wände gedacht hätten. Dabei steht der
Neubau ganz vorne in den Förderprogrammen. Dazu braucht es
Grundstücke. Neubaugebiete der S-Immo in Kooperation mit Kom-
munen sind ein wichtiger Faktor für die Umsetzung der Wünsche.
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: Fiktiv gedacht: Sie suchen ein Eigenheim in guter
Lage zu bezahlbaren Konditionen – wo finden Sie das?
Jansen:
Jeder hat andere Vorstellungen von seinem Traumhaus. Eine
generelle Antwort darauf ist daher schwierig. Meine Empfehlung
lautet, zunächst in jedem Fall folgende Fragen zu klären: Wo will ich
wohnen? Was ist hinsichtlich des Hauses unabdingbar – was ist hin-
gegen nur
nice to have
? Was kann ich mir leisten? Sind diese Dinge
belastbar geklärt, sollte es mit etwas Glück und Geduld gelingen, ein
neues Zuhause oder vielleicht sogar das
Traumhaus
zu finden.
www.s-immo-aachen.de„Substanz
sollte
stimmen“
Foto: S-Immo
RAUCHMELDER:
AB SOFORT EIN MUSS
Die Übergangsfrist ist vorbei, beginnend am 1. Januar 2017 ist
jeder Immobilienbesitzer gesetzlich verpflichtet, sowohl bei
Neu- als auch bei Bestandsbauten in Wohnungen Rauchmelder
anzubringen. Für Nordrhein-Westfalen ist das in der Bauverord-
nung § 49 Absatz 7 geregelt. Demnach muss in jedem Schlaf-
und Kinderzimmer sowie Fluchtfluren je ein Gerät sein.
www.rauchmelderpflicht.neti
Franz Jansen