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Wer erhält Jodtabletten bei der

Vorverteilung?

Personen bis einschließlich 45 Jahre sowie

Schwangere und Stillende (altersunabhängig).

Wie erhalte ich Jodtabletten?

Hierzu ist die Beantragung eines Bezugsscheins

für die Mitglieder Ihres Haushaltes bis spätes-

tens 15.11.2017 notwendig. Nutzen Sie dafür die

Möglichkeit der Online-Beantragung.

Sie wohnen in der Stadt Aachen? Dann erfolgt

die Anmeldung über folgendes Portal:

https://serviceportal.aachen.de/jodtabletten

Wenn Sie in einer der anderen neun Kommunen

der StädteRegion wohnen, müssen Sie sich hier

registrieren:

https://jodtabletten.staedteregion-aachen.de

Bezugsscheine zum Erhalt

der Jodtabletten können

im Internet beantragt werden!

Die Region Aachen (Stadt Aachen, Städte-

Region Aachen, Kreise Düren, Euskirchen

und Heinsberg) befindet sich in der so-

genannten „Außenzone“ (Radius bis 100

Kilometer) zum Kernkraftwerk Tihange

(Belgien). Für den Fall der Freisetzung

radioaktiven Jods infolge eines schweren

Reaktorunfalls empfiehlt die Strahlen-

schutzkommission des Bundes in der Au-

ßenzone die Verteilung von Jodtabletten.

Zusätzlich hat das Land NRW aus Gründen

bestmöglicher Vorsorge einer einmaligen

Vorverteilung von Jodtabletten im Zeit-

raum vom 01.09.2017 bis zum 30.11.2017

zugestimmt.

Die Beantragung eines Bezugsscheins

zum Erhalt der Jodtabletten ist im

Internet möglich!

«

Anträge können

bis zum 15.11.2017 gestellt werden.

Vorverteilung

Jodtabletten

von September bis November 2017

Wo erhalte ich die Jodtabletten?

Nach Beantragung werden Ihre Angaben in den

Einwohnermeldeämtern geprüft. Anschließend

wird Ihnen der Bezugsschein direkt im Portal

online zum Ausdrucken bereitgestellt. Damit

können Sie in allen teilnehmenden Apotheken

( www.aknr.de

) kostenfrei die für Ihren Haushalt

vorgesehene Menge an Jodtabletten erhalten.

Bei Aushändigung der Jodtabletten in den Apo-

theken erhalten Sie einen Informationsflyer zur

Einnahme der Jodtabletten. Der Informations-

flyer, die Packungsbeilage sowie die Beratungs-

informationen des Apothekers sind von allen im

Haushalt lebenden Personen zu beachten.

Die Beantragung sowie die Ausgabe und der

Erhalt der Jodtabletten sind für Sie kostenfrei.

Der Antrag kann nur einmalig für den jeweili-

gen Haushalt gestellt werden!

Wozu braucht man Jodtabletten?

Jodtabletten sollen im Falle des Austritts von

Radioaktivität eine Anreicherung radioaktiven

Jods in der Schilddrüse verhindern und damit

Gesundheitsschäden vermeiden. Radioaktives

Jod hat die gleichen chemischen und biologi-

schen Eigenschaften wie das in der Nahrung vor-

kommende natürliche Jod und wird deshalb wie

normales, nicht radioaktives Jod in der Schilddrü-

se gespeichert. Werden rechtzeitig Tabletten mit

einer hohen Konzentration nicht-radioaktiven

Jods eingenommen, wird die Schilddrüse mit

diesem „gesunden“ Jod gesättigt und kann kein

radioaktives Jod mehr aufnehmen (sogenannte

„Jodblockade“).

Wann muss ich die Jodtabletten

einnehmen?

Jodtabletten sollen nicht vorsorglich, sondern

nur nach Aufforderung der Katastrophenschutz-

behörde eingenommen werden. Der richtige

Zeitpunkt für die Einnahme der Jodtabletten

wird durch die Katastrophenschutzbehörde

bekanntgegeben.

Mindestalter des Antragstellers: 16 Jahre

Gültige Meldeadresse in der StädteRegion Aachen

Beantragung für eigene Person und für alle weiteren im Haushalt gemeldeten Personen

Hinweis: Antragsteller sowie alle weiteren aufgeführten Personen müssen Mitglieder des

Haushalts sein und dürfen nicht unter einer anderen Adresse gemeldet sein!

VORAUSSETZUNGEN

FÜR DIE BEANTRAGUNG

EINES BEZUGSSCHEINS