

Wer erhält Jodtabletten bei der
Vorverteilung?
Personen bis einschließlich 45 Jahre sowie
Schwangere und Stillende (altersunabhängig).
Wie erhalte ich Jodtabletten?
Hierzu ist die Beantragung eines Bezugsscheins
für die Mitglieder Ihres Haushaltes bis spätes-
tens 15.11.2017 notwendig. Nutzen Sie dafür die
Möglichkeit der Online-Beantragung.
Sie wohnen in der Stadt Aachen? Dann erfolgt
die Anmeldung über folgendes Portal:
https://serviceportal.aachen.de/jodtablettenWenn Sie in einer der anderen neun Kommunen
der StädteRegion wohnen, müssen Sie sich hier
registrieren:
https://jodtabletten.staedteregion-aachen.deBezugsscheine zum Erhalt
der Jodtabletten können
im Internet beantragt werden!
Die Region Aachen (Stadt Aachen, Städte-
Region Aachen, Kreise Düren, Euskirchen
und Heinsberg) befindet sich in der so-
genannten „Außenzone“ (Radius bis 100
Kilometer) zum Kernkraftwerk Tihange
(Belgien). Für den Fall der Freisetzung
radioaktiven Jods infolge eines schweren
Reaktorunfalls empfiehlt die Strahlen-
schutzkommission des Bundes in der Au-
ßenzone die Verteilung von Jodtabletten.
Zusätzlich hat das Land NRW aus Gründen
bestmöglicher Vorsorge einer einmaligen
Vorverteilung von Jodtabletten im Zeit-
raum vom 01.09.2017 bis zum 30.11.2017
zugestimmt.
Die Beantragung eines Bezugsscheins
zum Erhalt der Jodtabletten ist im
Internet möglich!
«
Anträge können
bis zum 15.11.2017 gestellt werden.
Vorverteilung
Jodtabletten
von September bis November 2017
Wo erhalte ich die Jodtabletten?
Nach Beantragung werden Ihre Angaben in den
Einwohnermeldeämtern geprüft. Anschließend
wird Ihnen der Bezugsschein direkt im Portal
online zum Ausdrucken bereitgestellt. Damit
können Sie in allen teilnehmenden Apotheken
( www.aknr.de) kostenfrei die für Ihren Haushalt
vorgesehene Menge an Jodtabletten erhalten.
Bei Aushändigung der Jodtabletten in den Apo-
theken erhalten Sie einen Informationsflyer zur
Einnahme der Jodtabletten. Der Informations-
flyer, die Packungsbeilage sowie die Beratungs-
informationen des Apothekers sind von allen im
Haushalt lebenden Personen zu beachten.
Die Beantragung sowie die Ausgabe und der
Erhalt der Jodtabletten sind für Sie kostenfrei.
Der Antrag kann nur einmalig für den jeweili-
gen Haushalt gestellt werden!
Wozu braucht man Jodtabletten?
Jodtabletten sollen im Falle des Austritts von
Radioaktivität eine Anreicherung radioaktiven
Jods in der Schilddrüse verhindern und damit
Gesundheitsschäden vermeiden. Radioaktives
Jod hat die gleichen chemischen und biologi-
schen Eigenschaften wie das in der Nahrung vor-
kommende natürliche Jod und wird deshalb wie
normales, nicht radioaktives Jod in der Schilddrü-
se gespeichert. Werden rechtzeitig Tabletten mit
einer hohen Konzentration nicht-radioaktiven
Jods eingenommen, wird die Schilddrüse mit
diesem „gesunden“ Jod gesättigt und kann kein
radioaktives Jod mehr aufnehmen (sogenannte
„Jodblockade“).
Wann muss ich die Jodtabletten
einnehmen?
Jodtabletten sollen nicht vorsorglich, sondern
nur nach Aufforderung der Katastrophenschutz-
behörde eingenommen werden. Der richtige
Zeitpunkt für die Einnahme der Jodtabletten
wird durch die Katastrophenschutzbehörde
bekanntgegeben.
•
Mindestalter des Antragstellers: 16 Jahre
•
Gültige Meldeadresse in der StädteRegion Aachen
•
Beantragung für eigene Person und für alle weiteren im Haushalt gemeldeten Personen
Hinweis: Antragsteller sowie alle weiteren aufgeführten Personen müssen Mitglieder des
Haushalts sein und dürfen nicht unter einer anderen Adresse gemeldet sein!
VORAUSSETZUNGEN
FÜR DIE BEANTRAGUNG
EINES BEZUGSSCHEINS