Kleine Box mit großer Wirkung im Fall eines Brandes:
Die Sensoren reagieren auf Rauchentwicklung und lösen einen
unüberhörbaren Warnton aus – allerdings nur, wenn die Batterie
funktioniert. Also ein Mal jährlich Testknopf drücken!
Foto:
Fotolia.com/fotomek38
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ACHEN
01/16
IMMOBILIEN-SPEZIAL
Eine Pflicht für alle, die
Leben retten kann!
Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die im Ernstfall als Rettungsweg
dienen, sind kein optionales Accessoire, sondern laut Bauordnung längst vorgeschrieben.
Das macht die Wohnung nachhaltig sicherer, ist also eine überaus sinnvolle Investition.
I
m ganzen Land Nordrhein-Westfalen ist seit
2013 eine Rauchwarnmelder-Pflicht in § 49
Absatz 7 der Bauordnung gesetzlich ver-
ankert. Dieses Gesetz dient ausschließlich
dem Schutz der sich in der betreffenden
Wohnung aufhaltenden Personen.
Einbau Vermietersache
Die Pflicht, Rauchmelder zu verwen-
den, ist für alle bindend: Vermieter, Mieter
und selbst nutzende Eigentümer. Für den
Einbau in die Wohnung, die Inbetriebnahme
und den Ersatz von defekten Geräten ist der
Eigentümer zuständig, also nicht der Mieter.
Die Boxen, die bei Rauchentwicklung einen lau-
ten Ton von sich geben und so dazu auffor-
dern, die Wohnung zu verlassen, müssen in
folgenden Räumen installiert sein: Schlaf-
und Kinderzimmer einschließlich Ein-
Zimmer-Apartments sowie Flure, die als
Rettungswege dienen. In Kellern und
Treppenhäusern außerhalb der Wohnung
sowie in Küche und Badezimmer müssen
die kleinen batteriebetriebenen Geräte
nicht angebracht werden.
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