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ACHEN

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IMMOBILIEN-SPEZIAL

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BESTELLERPRINZIP NUTZT ALLEN

Drei Worte reichen, um das sogenannte Bestellerprinzip in der

Immobilienbranche zu beschreiben:

Wer beauftragt, bezahlt.

Eine

Änderung im Wohnungsvermittlungsgesetz (s. Link u.) hat dies mit

Wirkung zum 1. Juni 2015 so festgelegt. Das heißt konkret, dass

Mieter nicht mehr verpflichtet werden können, eine Courtage an

einen Makler zu entrichten, wenn sie diesen nicht explizit selbst

engagiert haben, um eine Wohnung für sie zu finden. Sollte nach

Unterzeichnung des Mietvertrags dennoch eine Provisionsrechnung

kommen, hat ein Widerspruch gegen diese gute Erfolgsaussichten.

Was nur fair und logisch ist. Denn meist ist ja der Besitzer der Auf-

traggeber – und hat großen Nutzen von der Unterstützung durch

Experten! Schließlich ist die Neu- oder Weitervermietung einer

Wohneinheit mit großem Aufwand verbunden: Einen marktgerech-

ten Mietpreis ermitteln, passende Interessenten finden und attraktiv

ansprechen, mit ihnen die Immobilie besichtigen, Vertragsabwick-

lung und Ähnliches stellen nicht nur zeitlich Ansprüche, sondern

bergen auch juristische Stolperfallen. Daher ist es durchaus sinnvoll

und kann unterm Strich sogar günstiger sein, wenn Makler oder

Full-Service-Verwaltungen alle diese Abläufe am besten aus einer

Hand übernehmen. Seriöse Anbieter punkten mit Kompetenz und

bester Leistung. Sie haben es gar nicht nötig, auf Tricks und Kniffe

zurückzugreifen: Transparenz nutzt allen am besten.

Übrigens: Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Mietobjekte,

nicht für Verkäufe. Wer beim Kauf einer Immobilie einer Maklercour-

tage zustimmt, muss diese auch zahlen – sogar wenn er selbst nicht

der Auftraggeber ist.

www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html

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AUF NIEDRIGE ZINSEN BAUEN

Kauf- und Mietpreise klettern aufgrund der hohen Nachfrage und

des geringen Angebots in der Region immer höher – das Zinsniveau

bei Kreditgebern hingegen ist nach wie vor ausgesprochen niedrig.

Das bedeutet, dass Kaufen oder Bauen von Immobilien sich lohnen

kann, wenn alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Bauherren sollten

sich jedoch nicht blindlings und nie ohne fachkundige Beratung auf

das vermeintlich beste Angebot einlassen, nur weil die niedrigsten

Zinsen locken. Wichtig ist, dass der effektive Endbetrag, den der

Kreditnehmer zahlen muss, überschaubar bleibt. Beste Startvoraus-

setzung für eine Investition in Stein wäre ein sicheres Eigenkapital,

um in eine schnelle Kreditrückführung zu investieren. Denn Niedrig-

zinsphasen bieten sich an, mit einer möglichst hohen Anfangs-

tilgung zu beginnen. Zu den Details beraten Sparkassen, Banken

und Experten in der Region ausführlich.

www.interhyp.de/aachen

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Foto: Fotolia.com/tunedin

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